Contents : Hauptregister der Preußischen Gesetzsammlung. 1884-1913. (8)

Schweit.  49.

hat,  daß  er  das.  Unglück  Frankreichs,  nicht  zu  einer  einseitigen  Lösung  dieser
Frage.  benutzen,  wolle.  Allein,  es  läßt  sich  bei  unbefangener  Betrachtung  gewiß
nicht  verkennen,  daß  Frankreich  an  einer  bessern  Regulirung  dieses  Verhältmisses
  im.  Grunde  noch  ein  viel  größeres  Interesse  hat  als  die  Schweiz,  wie
sich  bei  diesem  Anlaß,  deutlich  gezeigt  hat..  Die  Schweiz  kann  am  Ende  auch
ohne  Schaden  warten;  ihr  Recht  ist  klar  und  neu  gekräftigt,  und  es  kann,

zalsz  auf  dem  Boden  des  Nachbarlandes  ruhend,  nicht  untergehen.  Dagegen

ist  Frankreichs  Besitzthum  von  einer  Last  belegt,  welche  unter  Umständen  dem
Gesammtbesitz  sehr  bedrohlich  werden  kann.  Das  Hauptinteresse  an  einer
besseren  Regulirung  hat  daher  Frankreich,  und  wir  hegen  alles  Vertrauen  in
die  Einsicht  und  den  guten  Willen  der  französischen  Regierung,  daß  sie  in  Bälde

darüber  zu  einer  billigen  Verständigung  mit  der  Schweiz  gelangen  werde."“

10.  Juli.  Nachdem  Frankreich  2  Mill.  Fr.  als  Abschlagszahlung  für  die

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Internirungskosten  seiner  Ostarmee  bezahlt  hat,  beschließt  der  Bundesrath,
  das  gesammte  Kriegsmaterial  dieser  Armee,  die  Handfeuerwaffen

gusgenommen,  zurück  zu  erstatten.

„  Bundesversammlung:  Botschaft  des  Bundesraths  über  die  seit  der
letzten  December-Session  bis  zum  Friedensschlusse  bez.  des  deutschfrranz.

  Krieges  getroffenen  Maßnahmen  zur  Wahrung  der  schweiz.

Neutralität.  Dieselbe  äußert  sich  über  die  neue  Lage  der  Schweiz  zu
Frankreich  und  Deutschland  bez.  des  Elsasses  folgendermaßen:

„Eine  Sorge,  welche  den  Bundesrath  von  dem  Moment  an  beschäftigte,
als  von  Deutschland  aus  der  Ruf  nach  Lostrennung  des  Elsasses  von  Frankreich
  und  Wiedereinverleibung  dieses  Landes  in  Deutschland  laut  wurde,  war
die  den  nachtheiligen  Rückwirkungen  zu  begegnen,  welche  diese  Annexion  für

die  Schweiz  deutlich  genug  voraussehen  ließ.  Es  waren  zunächst  die  Gefahren

nicht  zu  verkennen,  welche  in  commercieller  Beziehung  aus  dem  Umstand  erwachsen
  mußten,  daß  die  das  Elsaß  durchziehende  Ostbahn  eine  deutsche  Linie
würde,  daß  überhaupt  eine  französische  Eisenbahnlinie  die  nördliche  und  einen

guten  Theil  der  westlichen  Schweizer-Grenze  nirgends  mehr  direct  erreichen

sollte.  Die  bisherige  vortheilhafte  Lage  der  Schweiz  an  zwei  rivalisirenden
ausländischen  Bahnsystemen,  an  einer  deutschen,  Antwerpen  zustrebenden  Linie,

und  an  einer  französischen,  auf  Paris  und  Havre  gerichteten  Linie;  die  aus
dieser  Rivalität  für  die  hinterliegende  Schweiz  erwachsenen  Transport=  und
Tarif-Combinationen,  resp.  Reductionen  und  Begünstigungen,  das  alles  mußte

wesentlich  alterirt  werden  durch  eine  dazwischen  sich  keilende  neue  deutsche
Provinz,  sei  es,  weil  die  deutsche  Bahnverwaltung  die  Direction  nach  Deutschland
  zu  ausschließlich  bevorzugen  und  den  Zufluß  aus  den  französischen  Plätzen
für  die  Schweiz  erschweren  dürfte,  welche  Befürchtung  durch  bezügliche  Aeußerungen
  der  deutschen  Presse  sich  als  sehr  begründet  zeigte,  namentlich  aber
auch,  weil  die  ohnedieß  romplicirten  Verträge  und  Combinationen  für  Alimen-(tirung
  großer.  Transporte  und  Erzielung  günstiger  Preise  zwischen  Bahnen
vetschiedener  Länder  noch  bedeutend  schwieriger  werden,  wenn  jeweilen  moch  ein

drittes  Bahngebiet  betreten  und  dadurch  ein  dritter  Betheiligter  zum  Mitreden

berechtigt  wird.  Welche  Bedeutung  dieses  rommereielle  Interesse  für  die

Schweiz  hat,  erhellt,  deutlich  aus  der  Thatsache,  daß  die  Ein=  und  Ausfuhr
bbhei  Basel  ungefähr  zwei  Fünftel  des  gesammten  schweizerischen  Handels  darstellt.

  Von  höherer  Wichtigkeit  noch  als  die  genannten,  erschienen  uns  die
Gefahren,  welche  die  beabsichligten  Annetrionen  der  künftigen  Vertheidigung
unseres  Landes  und  der  Aufrechterhaltung  seiner  Neutralität  zu  bringen  geeignet

  waren.  Diese  Gefahren  hier  des  näheren  darzulegen,  würde  uns  zu
weit  führen,  und  wir  verweisen  in  dieser  Beziehung  auf  die  bei  den  Acten

liegenden  Gutachten  unseres  Militärdepartements.  Diese  drohende  Sachlage