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(Nr. 6014.) Allerhöchster Erlaß vom 2. Januar 1865., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Straßen von
Ragnit über Kindschen zum Anschluß an die bengwethen-Szillener Kreis-Chaussee
bei Szillen, und von der im Bau begriffenen Kreis-Chaussee von
Kraupischken nach Kneifen zwischen Kraupischken und Moulinen über
Wittgirren und Gaidszen nach Szillen, im Kreise Ragnit, Regierungsbezirk
Gumbinnen.
No Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den vom Kreise
Ragnit, Regierungsbezirk Gumbinnen, beabsichtigten chaufseemäßigen Ausbau
der Straßen 1) von Ragnit über Kindschen zum Anschluß an die Lengwethen-Szillener
Kreis-Chaussee bei Szillen, 2) von der im Bau begriffenen Kreis-Chaussee
von Kraupischken nach Kneifen zwischen Kraupischken und Moulinen über
Wittgirren und Gaidszen nach Szillen genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch
dem Kreise Ragnit das Expropriationsrecht für die zu diesen Chausseen erforderlichen
Grundstücke, imgleichen das Recht zur Entnahme der Chausseebauund
Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe der für die Staars-Chausseen
bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese Straßen. Zugleich will Ich dem
gedachten Kreise gegen Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung
der Straßen das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Bestimmungen
des für die Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschliezlich
der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen,
sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschriften, wie
diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden,
hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar
1840. angehängten Beflimmungen wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die
gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 2. Januar 1865.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
# den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Jehrgang 1865.5 (Nr. 6014—6015.) 11 (Nr. 6015.)