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Malerek-Guts-Pachtbrlefen iff zwar das Wesentliche ausgezelchner, zu dessen genauer
Erfüällung die betreffenden Cameralverwalter dle Pächter der Kngl. Domalnen anhalten
en.
Damlt aber das Koönligl. Finanz-Departement versichert seyn kann, daß dlesen Vor-
schriften Genuͤge geschlebet; so wird blemit anfs neue Folgendes verordnet:
1) Soll jeder Cameral-Beamte- alle Malerel Güter selnes Amtsdistricis jährlich
nach der Frübjahrs-Saat, zur Erndtezelt, aus Gelegenheir der Zehendverlelhungen, und
im. Herbst, wenn die Winter= Saat bestellt ist, sorgfältig olllliren.
à) Bei diesen Visstationen haben die Beamte genau und pPflichtmößig zu untersuchen,
a) ob überhauxt alle Bedingungen, welche der Pacht-Contrakt verschrelbt, von den
Materel= Beständern befolgt werden; insbesonder aber
b) ob die Aeker der Ordnung gemäß gedaut und gebessert, die Wlesen blulänglich ge-
düngt, die Abzugs-Gräben gehbrig ausgeschlagen, Zäune und Häge in gutem Stand-
erhalten, die Baumgucht nicht vernachläßlgt, gesundes, wohlgenährtes Vleh auf dem
Gut nach verbältnißmäßiger und in dem Pacht-Centract vorgeschriebener Anzahl.
unterhalten, von Futter, Stroh und Dünger nichts verussert oder zu andern Zwe-
cken verwendet werde, auch ob an den Gebäuden und auf den Feldern elgenmächti-
ger Weise nichts verändert, oder auf irgend eine Art zum Scheden der Gutsherr-
schaft verdorben worden sey ? .
Z).AlleG,cbrechea,.Veksäu-nnlsseuadBeschädkgungen,mlchedIeCametalbeamto:
bekdlefeasVisttatlosenmtdeckeu,sollensielnelaProtokoll.aufnebmcn,dlebletsufoott
ihnen-nthclltePersügungmaquadebelsetzen«,unddkeJnsiaaatlonvondenPächtem
beurkunden lassen, sofort diese Visstatlons-Protokolle mit den. gemachten Anordnungen
jaͤbrlich unfehlbar auf Martinl durch die Landvogtei-Steuerräthe mit folgendem Jahrs-
Rapport an die Section der Krondomainen einsenden: Es muß nämli
4) dleser Jahrs-Berlcht über den Zustand der Khalgl. Malerel = Güter die Beant-
wortung folgender Fragen enthalten:
a) den NMamen des Malerel-Guts mit Bemerkung der Morgenzahl, welche es an.
Gärten, Wlesen, Aekern und Waldfeld, je insbesondere, hat.
b) Wie die Lage des Guts, Grund und Boden des Felds, wenigstens nach allgemel-
nen Beziehungen, beschaffen sey? ,
c)-pelcheEintheilung-desFeldes-ble-·Pächtek,awählthqbeu,.mxdwlcoiccthorgm
von dem D###en Akerfeld in dem letztverflossenen Jahre.
a) mit nter- s
OtnltSommeh Halmfruͤchten
Fv) mit Futter.-Oehl= und andern Gewächsen angebaut gewesen seyen.
) Zu welchen Anpstanzungen dlejenige Aeker, welche im letztverffossenen. Jahr
3 Wx Halmfrüchte, und
7) Futter, Oel und behakte Gewächse getragen haben, für das nächste Jabr be-
#immt seyen, und ob hlebel dlejenige Abwechse lung berücksichtiget werde, welche
nothwendig ist, wenn der Aker alcht mit Unkram übersogen werden, oder sich.
erschdpfen soll.