I. Desinfektionsanweisung.
(Landes-Desinfektionsanweisung).
Als Desinfeklionsanweisung für übertragbare Krankheiten gilt die in der
Bekanntmachung des Reichskanzlers, botreftend Deginfelsionganwessungen für gemein=
gefährliche Krankheiten, vom 11. April 1907 (Neichs-Gesetblatt S. 95 flgd.) gegebeue
allgemeine Desinfektionsanweisung („Reichs-Deginfektionsanweisung“).
Hierzu werden in folgendem diejenigen Gegenstände und Räume, auf welche
die Desinfektion bei den einzelnen übertragbaren Krankheiten in der Regel sich er-
strecken soll, aufgeführt.
Bei Diphtherie (Krupp) und Genickstarre sind zu desinfizieren:
durch fortlaufende Desinfektion: Mund-, Nachen-, und Nasenschleim,
Gurgelwasser, Auswurf aus Kehlkopf und Lunge, Ausscheidungen von
Wund= und Geschwürflächen, Verbandgegenstände und zum Rcinigen von
Mund und Nase verwendete Läppchen, Wattestücke und Taschentüscher,
Leib= und Bektwäsche, Eß= und Trinkgeschirre, und sonstige Gebrauchs-
gegenstände, wie Spielsachen, Bücher u. dergl. Bade= und Waschwasser,
Kehricht. Schmutzwasser, die Hände und die bei der Pflege getragenen
Kleidungsstücke sowie die Gcerätschaften des #Pflegepcrsonals, ferner nach
Eintritt der Genesung oder des Todes der genesene Kranke oder die
Leiche;
durch Schlußdesinfektion: die vom Kranken benußhten Wohn= und Schlas-
räume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bettstücke,
Leib= und Bettwäsche, Kleidungsstücke Zimmermöbel, Bilder, Bücher, Spiel-
sachen und dergl., die vom Kranken benußzten Eß= und Trinkgeschirre,
Bettschüsseln, die zum Fortschaffen des Kranken oder Gestorbenen benutzten
Beförderungsmittel, endlich der bei der Schlußdesinfektion entstandene
Kehricht sowie das Schmutwasser.
Bei Kindbettfieber sind zu desinfizieren:
durch fortlaufende Desiufektion: Blut, blutige, eitrige und wässerige
Ausscheidungen (Wochenfluß u. dergl.), gebrauchte Verbandgegenstände,
Gumminunterlagen und Wöchnerinnenvorlagen, Leib= und Beitwäsche, Wasch-,
Bade= und Schmutzwasser, bei der Pflege gebrauchte Gerätschaften und
Instrumente, die Hände und Vorderarme und die bei der Pflege getragenen
Kleidungsstücke des Pflegepersonals.