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durch Schlußdesinfektion: die vom Erkrankten benutzten Schlaf= und
Wohnräume und die darin befindlichen Gegenstände, wie Bettstellen, Bett-
stücke, Leib- und Bettwäsche, Kleidungsstücke, Zimmermöbel, Bilder u. dergl.,
die vom Kranken benutzten Eß= und Trinkgeschirre, Spucknäpfe.
Ul. Anweisung
zur
Entnahme und Einsendung infektiösen und verdächtigen Materials an das
bakteriologische Institut für Thüringen zu Jena.
A. Allgemeine Regeln.
Das bakteriologische Institut zu Jena ist verpflichtet, alle bakteriologischen,
serologischen und ähnlichen Untersuchungen, die ihm von Aerzten oder Behörden der
Thüringischen Staaten inbezug auf menschliche Krankheiten angetragen werden, sowie
ferner Wasseruntersuchungen, wenn es sich darum handelt, das Vorhandensein von
Krankheitserregern im Wasser festzustellen, und endlich Untersuchungen von tierischen
Infektionskrankheiten, soweit es sich um Uebertragung auf Menschen handelt, kosten-
frei auszuführen. Es wird ausdrücklich bemerkt, daß das Insttint nur die vorer-
wähnten bakteriologischen, nicht aber die klinisch-mikroskopischen oder chemischen
Untersuchungen ausführt.
Für die Entnahme und Einlieferung der Proben sind von dem Institut
entsprechende sterile Versandgefäße in allen Apotheken Thüringens niedergelegt, von
wo sie jederzeit unentgeltlich entnommen werden können; sie können auch mündlich,
schriftlich, telegraphisch oder telephonisch direkt bestellt merden. Das Untersuchungs-
materiol soll nur in den dazu bestimmten Versandgefäßen verschickt werden; die Ver-
sandgefäße sind nach der aufgedruckten Vorschrift zu füllen und zu verschließen. Jeder
Arzt erhält einen Vorrat von Meldekarten, der von den Apotheken oder auf Verlangen
vom Institut direkt ergänzt werden kann. Außerdem liegt jedem Gefäß eine Melde-
karte bei, die, sofern eine Karte aus dem ärztlichen Vorrat benutzt worden ist, diesem
wieder zugeführt werden möge. Die Karte ist vollständig und leserlich auszufüllen
und von dem einsendenden Arzte leserlich zu unterschreiben. Sonstige Vemerkungen
auf der Karte oder besonderem Bogen sind nur, wenn die Sendung als Doppelbrief
befördert wird, zulässig. Alle an das Institut abgehenden Sendungen müssen frankiert
werden. Proben, deren Meldekarte nicht ausgefüllt oder nicht vom Arzt unter-
schrieben ist, werden nicht untersucht.
Das Material ist so zu entnehmen und der Post so zu übergeben, daß es
Möglichst balb befördert wird. Sonnabendsist Materialnur in dringenden