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Die jährlichen Beträge der Reallasten mogen mit Zisfern geschrieben werden.
8. In der Ill, Rubrik ist
1) wenn das Datum der Hypotbekenbestellung auf mehrere, durch vorgesetzte
Buchstaben von einander getrennte Forderungen sich bezieht (§. 71 d. A. V.),
sowohl dieses Datum am Anfange des Eintrags, als das Allegat der Ur.
kunden am Schlusse desselben auf eine besondere Zeile zu setzen, die einzelnen
Forderungen selbst aber sind um so viel, als der vorzusetzende kleine lateinische
Buchstabe beträgt, einzurücken.
Der erfolgte Widerspruch gegen einen Einrag (6 101 d. A. V.) und das
Citat der Akten, worin sich dieser befinder, ist auf eine besondere Zeile und
zwar etwas eingerückt zu schreiben, damit dieser Theil des Eintrags sich von
dem Gegenstande selbst, velchem widersprochen ist, unterscheide und besser in
die Augen falle.
Die bei einer Forderung enva vorkommenden und zum Eintrage gelangenden
Rebenbedingungen, z. B. „daß ein Grundstück ohne Vorwissen des Dar-
leihers nicht veräußert oder weiter vepfändet, werden darf“ (F. 64 d. A. V.)
tind ebenfalls von dem Haupteintrage dadurch abzuscheiden, daß sie auf einer
neuen Zeile, ein wenig eingerückl, eingetragen werden.
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Geldsummen sind im Contexte der Einträge in der IlI. Rubrik (einschliehlich
der in den 14 Thalerfuß umzurechnenden Beträge) nicht mit Ziffern, sondern
mlt Buchstaben (5. 166 d. g. G.), in der dafür besimmmten Nebenspalte jedoch
(6. 51 a d. A. P.) mit Ziffern zu schreiben.
Bei Forderungen, die nicht in baarem Gelde bestehen, wie Naiuralauszüge, m-
Fleichen bel allen auf eine bereils eingetragene Forderung sich beziehenden Ein-
trägen, wird diese für die Geldsummen bestimmte Nebenspalte mit horizontalen
Srichen ausgefüllt (6. 65 d. A. V.) Dergleichen horigontale Striche in der
Zahlenspalte ünd auch dann anzubringen, wenn jährliche, nicht kapitalisirte Leist-
ungen in baarem Gelde, z. B. Leibrenten eingetragen werden.
Wenn eine Hauptsumme in einzelnen Belrägen Mehreren angewiesen unt, so
ist zwelerlei zu bemerken. Es können nämlich im Eintrage selbst, besonders bei
Umrechnungen in den 14 Thalerfuß, die Tbeilsummen mit Ziffern eingetragen
werden, sobald nur die Hauptsumme mit Buchstaben geschrieben ist; serner ist
in der Zlfferspalte nicht die Hauptsumme, sondern es sind nur die Theilsummen
zu wiederholen.
i. Der Raum zu den Linien der Zahlenspalte in der III. Rubrik ist von der miu-
len breitesten Spalte zu entnehmen . 51 a d. A. V.) und mit Thlr., Sgr.
M. zu überschreiben.