Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Neunter Band. 1852-1853. (9)

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XIV. Von den Kanzleigeschaͤften. 
Art. 49. 
Die Behandlung der Geschäfte auf der Kanzlei des Gerichts richtet sich nach den 
Bestimmungen der bestehenden Kanzleiordnung und der bisherigen Observanz. 
XV. Auftebung entgegenstehender Bestimmungen. 
Art. 50. , 
Mit dem Tage, an welchem diese Geschäftsordnung Geltung erlangt, treten alle der- 
selben entgegenstehenden Bestimmungen außer Krast.
	        
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