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9. Felbfruͤchte und Getrelde in Garben, wle derglelchen unmittelbar vom Felbe elngefuͤhrt
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werden; Flachs und Hanf, geroͤstet oder ungeroͤstet, in Stengeln und Bunden; ferner
Gras, Futterkraͤuter und Heu, auch Heusaamen;
. Gartengewaͤchse, frische, als: Blumen, Gemuͤse und Krautarten, Kartoffeln und Ruͤ-
ben, eßbare Wurzeln ꝛc., auch frische Krappwurzeln, inglelchen Feuerschwamm, roher;
auch ungetrocknete Cichorlen;
11. Gefluͤgel und kleines Wildpret aller Art;
42. Glasur- und Hafnererz (Ala##ilous);
13. Gold und Silber, gemuͤnzt, in Barren und Bruch, mit Ausschluß ber fremben silber-
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baliigen Scheidemünze;
Hausgerä#che und Effekten, gebrauchle, getragene Klelder und Wäsche, gebrauchte Fa-
brikgerdthschasten und gebrauchtes Handwerkszeug, von Anflehenden Jur elgenen Be-
anntung; auch auf besondere Erlaubniß neue Kleider, Wäsche und Effekcen, Insbfern
aie Ausstattungsgegenstände von Auslänbern siud,, welche sich aus Veranlassung ihrer
Verhelrathung im Lande niederlassen;
15. Holz: Brennholz belm Landeransporke, auch Relßig und Besen daraus, serner Bau-
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und Nutzbolz (elnschließlich Flechtweiden), welches zu Lande verfahren wird und nilcht
nach elner Holzablage zum Verschiffen bestimmt ist;
Anmerkung: Dem Landtransporie wird das Versloͤsen in losen Stuͤcken auf Floßka-
naͤlen und Floßdaͤchen gleichgeachtet.
. Kleldungsstuͤcke und Waͤsche, welche Relsende, Fuhrleute und Schiffer zu ihrem Ge-
brauche, auch Handwerkszeug, welches reisende Handwerker, sowle Geraͤthe und In-
strumente, welche reisende Kuͤnstler zur Ausuͤbung lhres Berufes mit sich fuͤhren, inglel-
chen Musterkarten und Muster in Abschnseten oder Proben, dle nur zum Gebrauche als
solche geeignec sind; dann die Wagen der Reisenden; ferner dle belm Eingange über
dle Grenze zum Personen= oder Waacentcausporke dienenden und nur deshalb eingeben-
den Wagen und. Wasserfahrzeuge, lebkere mit Einschluß der darauf befindlichen ge-
brauchten Inwenkarsenstücke, insofern die Schiffe Ausländern gehören, oder insofern
Inländische Schisse die nämlichen oder glelchariige Inventarlenstücke elnführen, als
sie belm Ausgange an Bord hatten; Reisegeräcbe, auch Verzehrungsgegenstände zum
Reiseverbrauch;
Kunstsachen, welche zu Kunstausstellungen oder sür landesherrliche Kunfklastleukce und
Sammlungen, auch aondere Gegenstände, welche für Biblsorheken und andere wissen-
schafellche, besonders naturbistorische Sammlungen öf fentlicher Anstalten elngehen;