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* für mz Seb und d u e
m Fall z8
i Falle 7e b auf je
n Der RKiß ist 1 teewöhnih in 2 Erempiaren eingureichen.
Hierüber ren
C. dar die im Vorstehenden W, speciell austefühen. Geschäfte, z. B. die
Theilnahme an Terminen, bei Werlochsleinungen, bei Regulirung von
Grubenfeldern, für die Freislen von · üebalchn, speclelle Aufnahme
oder Copirung von Tagesituationen, 5entigung flacher Risse und dergl., zu
acht vollen Arbeitsstunden gerechnet, nach bergamtlichem Ermessen
2 T
hir. bis
Für Abschrist des Winkelbuchs, für jedes B
Für dergl., nach Länge und Suie in- für jetes Bl ali
An Wi“mueZ Auslösung in Fälle o die Markscheiderarbeit an einem. „ vom
Wohnort des Markscheiders # ene Meile entsernten Orle vorzunehmen
An Forlkommen auf die Entsernung von einer Mierlelslunde dis mitl einer
Meile und *il bei eintägigen ExpH ebilionen einschließlich der Rückfahrt
10 ene bie Monlsheide erzüge zu dem Zwecke enichtet werden,
raus ein Anhalten für Getzikbomahergel abzuleiten, hat
Manschide 2 Ausrechnung, rißliche Construclion und
histche Aussellng solchen Anhaltens elwas welter nicht
zu empsangen, indem diese Arbeilen durch die obigen Ge-
bührensähe mit gekroffen sind.
Anm. 2) Durch vorstehende Sätze ist nicht ausgeschlossen, daß mit
dem Markscheider 4r Em Rißcopirungen, Rißzusammen=
stellungen, nach Besinden über ganze Nelertheile und der-
gleichen, im Uoraus ein Accorb nach crmäßigten Säten abge-
schlossen werden kann.
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