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8. Von Sal) (25. k.), wenn solcheo durch dle Häfen von
Oanzig, Memel und über Millau elngeführt wird, zum
Bedarf der Königlich Polnischen Salzjadminlstratlon un-
ter Kencrole der Königlich Preußischen Salzadministra-
tien, von der Preußischen Last 3 Aeht Von der Tonne.
Hir.) Sor. .
9. Von Heringen (25. 1.) . . 1100
Anmerk. Diese Durchgangsabgabe wird auch von den durch die Obermün (8),
dungen ein= und über Neu-Berun ausgehenden Heringen erhoben
10. Von Weizen und andern unter Nr. 11. nicht besonders genannten Gerreibearten, desgl.
von Gülsenfrücheen, als: Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken, auf der Weichsel und dem
Niemen eingebend und durch die Häsen von Danzig und Memel, auch durch Elbing
und Königsberg öber Pillau ausgehend, vom Preußlschen Scheffes 3 Silbergt
41. Von Roggen, Gerste und Haser, auf denselben Sermen ein und
über die vorgenannten Häfen ousgebend, vom Preußischen Schessee 2 Sllbergr.
nuo8., Abschn (e#.
Von nachbenannten Gegenständen, wenn sse
A. durch bie Odermöndungen oder über die nördliche Grenzlinle zilschen der Ober und
dem Rheln, dlesen Serom ausgenommen, eingehen und über die Grenzlinie zwischen
Neu-Berun In Schlesten und Schrding am Thurm in Bayern, beide ebengenamnte
Orte eingeschlossen, wleder ausgeben, ober umgekehrt; ferner weun sse
N. auf der llken Rbhelnseice landwärts ein= und auf der rechten Rheinselte ohne Ueber-
schrellung der Oder wieder ausgehen; desgleichen wenn ste
C. auf der rechten Rbeinselce (mie Ausschluß der unter Abschnitt I. gedachten Seraßen-
züge) eln- und mie Ueberschreltung des Rheins wieder ausgeben,
wlrd erhoben:
*: Vom Zenmer.
von boumwollenen Seuhlwaaren (Abtbellung II: Acc. 2. c.), neuen au[ene. ——
Kleldern (18.), Leder und Lederarbeiten (24.), Wolle und wollenm..
Garnen und Waaren (41.0)
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Anmerk. Ben dlese Waaren auf den in den folgenden Abschnitten genomun Straßen durchgefuͤhrt
en, so wird von denselben nur die dort bestimmte geringere Dnrchgangdabgabt erhoben