442
Enklaven Rossow, Neheband und Schönderg, des Großherzoglich Oldenburzischen
Fürstenthums Birkenfeld, des Herzogihums Anhalt, der Fürstenthümer Waldeck und Pyr-
mont, des Fürstenthums Lippe und des Landgräflich Hessischen Oberamtes Meisenheim,
als im Namen der übrigen Mitglieder des deuschen Zoll= und Handelsvereins, nämlich:
der Krone Hannover, sowohl für Sich als für das Fürstenthum Schaumburg-Lippe, der
Krone Württemberg, des Großherzogthumo Baden, des Kurfürstenthums Hessen, des Groh-
berzogthums Hessen, sowohl für Sich als für das Landgräflich Hesssche Amt Homburg, der
den Thüringischen Zoll- und Handelaverein bildenden Staaten, namentlich: des
Großherzogthums Sachsen, der Herzogthümer Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg,
Sachsen= Coburg-Gotha, der Kärstenthümer Schwarzburg-Rudolstant und Schwarz-
burg-Sondershausen, Neuß älterer und Reuß jüngerer Linie, des Herzogthums Braun-
schweig, des Herzogthums Oldenburg, des Herzogthums Nassau und der sreien Siadt
Brantun einer Seits,
un
Selne Majestät der Kaiser von Oeflerreich, zugleich in Vertretung des souverainen Für-
stenthums Liechtenstein, andererseils,
von dem Wunsche geleitet, den Handel und Verkehr zwischen Ihren Gebieten durch aus-
gedehnte Zollbefreiungen und Zollermählgungen, durch verelnfachte und gleichförmige Zoll-
behandlung und durch erleichterte Benugung aller Verkehrs-Anstalten in umfassender
Weise zu fördern, und in der Absicht, Ihre Jolleinnahmen zu sihern, und die allge-
meine deulsche Zolleinigung anzubahnen, haben über die Erneuerung und enlsprechende
Abänderung und Erweiterung des zwischen ihnen bestehenden Handels= und Joll-Vertrages
vom 19. Februar 1853 Unterhandlungen eröffnen lossen und zu diesem Zwecke zu Be-
vollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
rhöchs Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Phillpsborn
un
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanz-Rath Gustav Hasselbach,
Seine Majestät der Könlg von Bayern:
Allerhöchst Ihren Ministeriul-Rash Moritz von Reichert
und
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allethöchst Ihren Geheimen Finanz-Rath Julius Hans von Thümmel;
und
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich:
Allerhöckst Ihren Wirklichen Geheimen Nath und Vorstand der Ministerlal-Sek-
dion für die indirekten Abgaben Dr. Carl Frelherrn von Hock,