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Hohengandern vom 1. Juni d. Is. ab ermächtigt sein, statt des hiermit seither beauf-
tragten Amtes zu Heiligenstadt Uebergangsscheine auszufertigen und zu erledigen, auch
die Abfertigung des mit dem Anspruche auf Steuervergütung übergehenden Branntweins
zu bewirken: was andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Gera, den 23. Mai 1855.
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium.
von Bretschneider.
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Semmel.
19) Bekanntmachung, die Vereinigung der Gerichte zu Köstrit, Dürrenberg und Hartmanns-
dorf betr.
(ukl. im Amis= und Vererdnungskl. am 30. Wal 1835.)
Nachdem zu Ausführung der Bestimmungen in §. 3 der höchsten Verordnung vom
30. Dezember v. J. die Patrimonialgerichte zu Köstrih, Dürrenberg und Hartmannsdorf
zu einem Gesammtpatrimonialgericht unter der Bezeichnung Fürstlich Reuß Plaui-
sches Gericht zu Köstrih, welches seinen Sitz in Köstritz hat, vereiniget worden sind,
so wird dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gera, am 23. Mai 1855.
Fürstl. Reuß-Plauisches Landesjustizkollegium.
Liebich.
R. Müller.
20) Bekanntmachung, die Auflösung des Patrimonialgerichts Weitisberga betr.
(Pukl. im Amls= und Vererdnungsbl. am 20. Juni 1838.)
Nachdem zu Ausführung der höchsten Verordnung vom 30. Dezember v. J. die
Aufhebung der Patrimontalgerichte betreffend, das Gericht Weitisber ga Fürstlich Neu-
Wischen Antheils aufgelöst und mit dem Fürstlichen Justlzamte zu Lobenstein ver-
einigt worden ist, so wird dieß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Gera, am 12. Juni 1855.
Fürstl. Reuß-Pl. Landesjustizkollegium.
Lieblsch.
N. Müller.