Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuss Jüngerer Linie. Zwanzigster Band. 1883-1890. (20)

  
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b. Für das abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Tage: 
Beide Telegraphenarme mussen 
schräg rechts nach oben gerichtet 
sein (unter einem Winkel von 
etwa 45 Grad). 
A. Ausfahrt 
a. Für das durchgehende und 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm 
muß nach rechts wagerecht ge- 
stellt sein. 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Te- 
legraphenmast zeigen nach Außen 
grünes Licht und nach Innen 
(der Station zugekehrt) weißes 
Licht. 
  
ist gesperrt. 
abzweigende Geleis (Ablenkung) 
bei Dunkelheit: 
Die obere Signallaterne am 
Telegraphenmastzeigt nach Innen 
(der Station zugekehrt) rothes 
Licht und nach Außen (der freien 
  
Bohnstrecke zugekehrt) weißes Licht. (Die 
andere Signallaterne zeigt kein Licht.) 
B. Ausfahrt ist frei. 
a. Für das durchgehen 
bei Tage: 
Der obere Telegraphenarm 
mumß schräg rechts nach oben ge- 
richtet sein (unter einem Winkel 
von etwa 45 Grad). 
b. Für das abzweigen 
bei Tage: 
Beide Telegraphenarmemüssen 
schräg rechts nach oben gerichtet 
sein (unter einem Winkel von 
etwa 45 Grad). 
de Geleis (Hauptgeleis) 
*“* bei Dunkelheit: 
"E Die obere Signallaterne am 
61 Telegraphenmast zeigt nach Jnnen 
ya (der Station zugekehrt) weißes Licht 
- und nach Außen ist dieselbe gebleudet. 
.(Die andere Signallaterne zeigt kein 
Licht.) 
de Geleis (Ablenkung) 
bei Dunkelheit: 
Beide Signallaternen am Tele- 
graphenmast zeigen nach Innen 
(der Station zugekehrt) weißes 
Licht und nach Außen sind die- 
selben geblendet. 
  
  
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