Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

431 
8. 17. 
Metour-Recepiss. 
Wünscht der Absender einer rekommandirten Brieseosksendung oder einer Fahrpost- 
sendung eine von dem Adressaten auczustellende Empfangsbescheinigung (Rückscheln, Re- 
tour-Recepisse), zu erhalten, so muß ein solches Verlangen durch die Bemerkung: „gegen 
Rückscheln“ („Retour-Recepisse“) auf der Adresse ausgedrückt sein. 
Die Welgerung des Adressaten, den Rückscheln zu unterfertigen, gilt als Verwel- 
gerung der Annahme der Senbung selbst. 
KG. 18. 
Durch Expresfen zu bestellende Briefe. 
Briese, welche sogleich nach der Ankunft den Adressaten besonders zugestellt werden 
sollen, müssen auf der Adresse wörtlich den Vermerk: „durch Expressen zu bestellen" 
entbalten. 
G. 19. 
Nachnahmesendungen. 
Brlefe und sonstige Sendungen, auf welchen elne Nachnahme haftet (Vorschußsend- 
ungen, Postvorschüsse), müssen auf ver Adresse den Vorschußbetrag mit den Worten: 
„Vorschuß oder Rachnahme von .. . . .. . . ... « 
unddicThalctpochGulden-Summeits-ZahlenundluBuchsiabcaauOgedtücktent- 
halten. 
8. 20. 
Baare Einzahlungen. 
Den Beträgen, welche zur Wieverauszahlung an einen besttmmten Empfänger ein- 
gezabli werden (baare Einzahlungen), muß eln einfacher gewöhnlicher Brief oder ein 
leeres Couvert beigegeben werden. 
Baare Einzahlungen auf Sendungen unter Band, Sendungen mit Waarenproben, 
auf rekommandirte Briefe, auf Briese mit deklartrten Werkhe und auf Beglellbriefe zu 
Packeten mit und ohne Werths-Deksaration zu leisien, isl unzulässig. 
Auf der Adresse des Vriefes oder Converts muß der Enpsänger genau bezeichnet 
und der Betrag der baaren Einzahlung mit den Worten: 
„Hierauf eingezaqhlt .. “ 
Mrmerkt, dle Thaler= oder Gulden-Summe auch in Zahlen und in Buchstaben ausge- 
drückt seln. 
67.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.