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4) Die Entsernungen der für den Vereinefahrpost-Verkehr in Betracht kommenden
Postorte von einander sind in der Weise ermittelt worden, daß
a. die Entfernungen bis einschließlich 20 deutsche Meilen unmlttelbar gemessen;
b. für größere Entfernungen das gesammte Vereins-Gebiet in Quadrate, de-
ren Seiten je 4 deutsche Meilen betragen, getheilt und die Enksernung der
Mittelpunkte dieser Quadrate von einander ermittelt worden ist. Die Ent-
fernung der Mittelpunkte je pveier Quadrate von elnander gilt als Ent-
fernung aller in diesen Quadraten gelegenen Postorte von einander.
5) Für die Sendungen nach und aus dem Vereins-Ausland gilt, insowelt nicht be-
sondere Grenzpunkte verabredet sind, bezüglich der Ermittlung der Entfernungen
zur Verechnung des Vereinsportos
a. in der Richtung nach dem Ausland der Austrittsort aus dem Vereinsge-
biet als Abgabe-Ort,
b. in der Richtung aus dem Ausland der Eintrittsort in das Vereinsgebiet
als Aufgabe-Ort.
Für jede Fahrpostsendung wird eln Gewichts-Porto und bel Sendungen mit an-
gegebenem Werthe außerdem noch eln Werthporto erhoben.
Das Gewichtsporto beträgt für jedes Pfund Zollgewicht auf 4 deutsche Mellen
½ Sgr. oder 7/12 Kr. Südd. Währung. UMberschießende Pfundthelle werden
für ein volles Pfund, überschießende Meilen für volle 4 Meilen gerechnet.
Als geringster Sap des Gewichtsportos wird für die gesammte Taxirungsstrecke
erhoben
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— —
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bis elnschuehich Meilen 2 Sar. oder 7 -* Südd. Währ.
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168 " " * 10 - -
* 16 = - - 4 . 14 - -
4 24 2 2 32 * 5 2 I 18 - - r*
" 32 # " 40 " 6 s s 21 r ri
40 Meilen 25 - -
Für Sendungen bis einschliehlich 1 * nicd auf Entsernungen bis ein-
schließlich 4 Meilen der geringste Satz des Gewichtsportos mit 1/8 Sgr. oder
5 Kr. Südd. Währung erhoben.
9) Das Werthporto beträgt: