Full text: Gesetzsammlung für die Fürstlich Reußischen Lande Jüngerer Linie. Zwölfter Band. 1858-1861. (12)

82 
14) Bei den Poststellen sind demnächst Verzelchnssse der Entfernungen der einzelnen 
Postorte des Fürstl. Thurn und Taxisschen Postbezirks von den übrigen in Be- 
tracht kommenden Postorten,sodann ausgerechnete Tarife nebst Berechnungsvor= 
schristen gegen Ersatz der Herstellungskosten, zu erhalten. 
15) Auf Grund der neuen Vermessungen der Entfernungen innerhalb 20 Meilen 
(vergl. vorstehend 4 a.) sind, zur Herstellung der erforderlichen Glelchmäßigkeit 
auch die Vereinsbrieftaxen einer Revision unterzogen worden. Ueber etwaige 
Modifkationen haben die Poststellen Auskunft zu geben. 
Gera, den 15. Juni 1858. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Ministerium. 
inger. 
Münch. 
  
2) Mieisterialbekanntmachung vom 26. Juni 1858, die zwischen den Regierungen der zum Zollverein 
gehörenden Staaten abgeschlossene Uebereinkunft wegen Besteuerung des MRübenzuckers . betreffend. 
(Publizin in Nr. 27 des Amtz- und Veromnungsblattes vom Jahre 1858.) 
Die nachsiehende, von den Negierungen der zum Zollverelue gehsrenden Staaten 
abgeschlossene Uebereinkunft wegen Besteuerung des Rübenzuckers und wegen Besteuerung 
des ausländischen Zuckers und Syprups wird, nachdem die allseitige Ratifikation derselben 
erfolgt ist, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Gera, den 26. Juni 1858. 
Fürstlich Reuß Plaussches Ministerium. 
v. eldern. 
Münch. 
Uebereinkunft 
Preußen, Bayern, Sachsen. Hannover, Württemberg, Vaden, Kurhesseu, dem 
Großberzogthume Hessen, den zum Thüringischen Joll- und Handels-Vereine 
gebörigen Staaten, Bch chweig, Wilschen burs, Nassau und der 
n Stadt Fraukfurt, 
wegen 
Besteuerung des Rübenzuckers und s Verlollung des 
auoländischen Zuckers und 
Nachdem die Regierungen von Preußen, Baiern, Sachsen, Hannovor, Württemberg 
Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, den beidem Thüringischen Joll= und Han-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.