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Kraft bleiben; Wir finden aber für angemessen, daß die deshalb zu verschiedenen Zeiten ergan-
genen Vorschriften, mit den, wegen veränderter Verhältnisse und sonst dermalen nöthig erach-
teten Erläuterungen, in ein neues Geseßb zusammengefaßt werden. Indem Wir daher die
sammtlichen vorgedachten frühern Edicte und Mandate in Ansehung der zu emittirenden neuen
Cassenbillets andurch aufheben, verordnen Wir folgendes:
. 1.
Gesammtbetrag der Cassenbillets.
Es verbleibt in Ansehung des Gesammtbetrags der zu emittirenden neuen Cassenbillets bei
der, nach Unserer fruͤhern, bereits bekannt gemachten Entschliessung, herabgesetzten, auf Un—
sere Landaccis-Einkuͤnfte insbesondere versicherten Summe von
Zwei Millionen Fünfmalhundert Tausend Thalern
am Werthe.
. 2.
Classen der neuen Cassenbillets.
Zu mehrerer Bequemlichkeit bei Anwendung der Cassenbillets in den öfters vorfallenden
kleinen Zahlungen sollen bei den neuen Billets nur Zwei Classen, zu Einem Thaler und zu
Zwei Thalern, Statt finden, die zeitherige dritte Classe zu Fünf Thalern aber ganz wegfallen.
Solchemnach bestehen diese neuen Cassenbillecs in
1,000, 000 Scück Cassenbillets von der Classe A. zu 1 Thlr., ehun 1,000,000 Thlr.
750,000 Stück Cassenbilles von der Classe B. zu 2 Thlr., thun 1,500,000 Thlr.
1,750,000 Srück Cassenbillets, welche thun k . 2,500,000 Thlr.
ß. 3.
Kennzeichen der neuen Cassenbillets.
Die neuen Cassenbillets sind auf das gegenwaͤrtige Ediet gegruͤndet, auf den 1sten Octo—
ber d. J. ausgestellt und enthalten folgende wesentliche Kennzeichen:
In dem Papiere zu beiden Classen laufen dicht neben einander abwechselnd helle und dun-
kele rinien, welche in fünf Horizontalen Abtheilungen schräg gegen einander gerichtet sind. Als
Wasserzeichen befinden sich innerhalb der Einfassung zwischen den obern Ziffern und dem Worce
Lite das Wort:
CASSEN BILLET
mit verschlungenen lateinischen großen Buchstaben; in der Mitte des Billets steht eine von zwei
Palmenzweigen eingeschloffene Koͤnigliche Kront, und unter dieser, zwischen dem Namen des
Commnssan und d##s Buchhalters, eine kectensormige Verzierung.