Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1819. (2)

(65) 
K. 
Kalender, welche in den hiesigen ganden gebraucht werden. 
Ein Comtoirkalender und ein Kalender in Octavformat, 4% 
ein Dutzend Kalender in Quartformat, . - 
ein Dutzend Kalender in Duodez- oder noch kleinerem Formar, oder soge- 
4 
nannte Taschenbucher, . . . . . 
ein Buch Blaͤttchen, 
Karteñ, welche in den hiesigen Landen gebraucht werden. 
Eine in hiesigen Landen gefertigte Tarockkarte, 
eine dergleichen französische Karte, 
eine dergleichen deutsche, oder nach Art der deutschen gefertigre italienische 
Karte, . 
eine im Auslande gefertigte Tarockkarte, . . . 
eine dergleichen franzoͤsische Karte, 
eine dergleichen deutsche oder italienische Karte, . . . 
Kauf, 
Kaufbrief, s. Contract. 
Kaufcontract, 
Kaufgelder, Annotation oder Abschreibung unbezahlter Kaufgelder im Hypo. 
thekenbuche, s. Hypothek. 
L. 
Laasbrie 
s, s. Contract. 
Laascontract, 
Legat, s. Erbschaft. 
Legitimation, 
bei unehelichen Kindern ad effectum successionis, nach dem Ermessen der 
rescribirenden Behoͤrde, mit Ruͤcksicht auf den ohngefaͤhren Betrag des Ver- 
moͤgens, auf welches ein Successionerecht erlangt wird, . Z 
bis zu 
Gesensamml. 2819. 191. 
Thlr. 
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