Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1820. (3)

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rens in Untersuchungssachen vom Zosten April 1783. ausdruͤcklich aufgehoben worden, 
vielmehr durch das gedachte, am 2 1sten März dieses Jahres erlassene Geses, nur die Ver- 
bütung der, bisher misfaͤllig wahrgenommenen, willkührlichen und eigenmächtigen Abh- 
rungen und Vereidungen der Zeugen in bürgerlichen und Scocafsachen beabsichtiget wor- 
den, in dieser Hinsicht aber besonders die diesfallsige Vorschrift des 10cen §. im Anhange 
der erläuterten Prozeßordnung: daß die Zeugen in Streitigkeiten über den jungsten Be- 
siß vor jedwedem Gerichte abgehört werden können, für abgeschaffet zu achten ist; so 
lassen Wir euch solches, auf euren eingangsgedachten Bericht, andurch unverhalten senn. 
Datum Dresden, am 25sten August 1820. 
Freyherr von Werthern. 
Christian Lebrecht Noßko, S. 
Ausgegeben zu Dresden, am vten November 1320.
	        
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