Full text : Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1820. (3)

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Gesetsammlung
nigreich  gsen.
7.

—  —  —  .  —

o13.)  Ausschreiben,
den  Ersatz  des  bei  dem  Einkaufe  des  Rauchfutters  für  die  Armee  im  Jahre  1810.

über  die  Normalpreise  angestiegenen  Aufwandes  betreffend,
vom  10ten  April  1320.

 

 

Vor  OTTEGnaden,  Friedrich  August,  Konig  von  Sachsen  2c.  .  14.

tiebe  getreue.  Die  Anschaffung  des  Rauchfurterbedarfs  für  Unsre  Armee  hat  im
verflossenen  Jahre,  in  welchem  die  festgesesten  Normalpreise  an  5.  Thalern  für  das  Schock
Seroh,  und  10.  Groschen  für  den  Cenener  Heu  im  Durchschnitte,  bei  jenem  mit  S.  Thalern,
  und  bei  diesem  mit  14.  Groschen  10.  Pfennigen  überstiegen  worden  sind,  einen
Mehraufwand  von  26,043.  Thlr.  —=  5.  pf.  veranlaßt.

Von  dem  Gesammtbetrage  dieses  Mehraufwandes,  der,  in  Gemäßheic  der,  von  den
getreuen  Ständen,  am  letzten  tandtage  deshalb  geschehenen  und  von  Uns  genehmigten
Anträge,  von  denjenigen  Contribuenten,  welche  Cavalerie-Verpflegungs=  oder  Rations-=und
  Portionsgelder  zu  entrichten  haben,  wieder  einzuziehen  ist,  sind  Neun  Zehentheile
an  25,073.  Thlr.  17.  gr.  2.  pf.  von  Unsern  alten  Erblanden,  und  Ein  Zehentheil
an  2,004.  Thlr.  7.  gr.  5.  pf.  von  dem  bei  Unserm  Königreiche  verbliebenen  Theile  des
Markgrafihums  Oberlausis  aufzubringen,  und  es  wird,  in  Beziehung  auf  die  von  den

Erblanden  zu  üubercragende  Quote  der  Hguptersahsumme,  Folgendes  hierdurch  festgesese
und  verordnet:  .

Eesebssammlung  1820.  181