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Nr wem? ei Pndung Bemerkungen.
II. Den Militär-Intendan-= 1. der Regiments-Kommandeure, der
turen des betreffenden! Kommandenrederselbstständigen (nicht-Armeekorps.
regimentirten) Bataillone.) der
Unteroffizierschulen, der Unkeroffizir= »
Vorschulen, der Feldartillerie- und
der Fußartillerie-Schießschule, sowie
der Luftschiffer-Abtheilung, des Chefs
- der Versuchs-Kompagnie der Artillerie-Prüfungskommission,
sowie der Kommandeure
der Landwehrbezirke 1 und Wegen der Kommandeure
1I Berlin, der übrigen Landwehr=1
» » bezirke siehe B 1.
2. der Auditeure und Militär-Gerichts-Abktuarien,
sowie des Gerichtsboten
beim Gouvernementsgericht in Berlin,
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. der General-Aerzte und der bei diesen
fungirenden Assistenz-Aerzte, der Garnison-Aerzte,
und der Chef-Aerzte des
1. und 2. Garnison-Lazareths Berlin,
sowie der Korps-Stabs-Apotheker,
4. der Militär-Ober-Pfarrer, der Divisions=
und Garnison-Pfarrer, sowie
der Divisions= und Garnison-Küster,
| 5. der Korps-Roßärzte bei den Generalkommandos,
6. der Platz-Majore,
l
7. der Militär-Intendantur-Beamten mit Wegen der Militär-Inten-Ausnahme
der Militär-Intendanten, danten siehe A. III.
8. der Beamten der Proviantämter und
der Armee-Konserven-Fabriken,
| l
) Ausgenommen sind indeß die Kommandeure der Pionier-Bataillone, wegen welcher das zu l in Betreff
der SOSloriueg bei den Pionier-Bataillonen Gesagte gleiche Anwendung findet.