180 C. Bayrisches Gesetz über den Kriegszustand.
hat, stellt er das Verfahren ein; ist der
Angeschuldigte von ihm oder dem Richter
on vernommen worden, so gibt er ihn
n der Einstellung Kenntnis. Glaubt er,
ß der Angeschuldiste die Tat begangen
t, diese aber nicht zur Zuständigkeit der
ndrechtlichen Gerichte gehört, so leitet
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3 Verfahren in den ordentlichen
trafprozeß üdber.
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Hält er aber den Angeschuldigten für
hinreichend verdächtig, die ihm zur Last
gelegte Tat betzangen zu haben, und das
standrechtlich: Gericht für zuständig, so beantragt
er bei dem Vorsitzenden des standrechtlichen
Gerichts, baß zur Verhandlung
vor dem standrechtlichen Gerichte geschritten
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wird. Eine Anklageschrift wird nicht eingereicht.
Der Antrag dez Staatsanwalts
dat indessen die dem Angeschuldigten zur
ast gelegte Tat unter „Oervorhebung
ihrer gesetzlichen Merkmale und des anzvbwendenden
Strafgesetzes zu bezeichnen
und die Beweizmittel anzugekben.
# 33. Fallen dem Angeschuldigten nach
dem Ergebnisse des Verfahrens mehrere
strafbpare Handlungen zur Lastund erscheint
für die Strafzumessung die Feststellung
des einen oder des anderen Straffalls
unwesentlich, so kann der Staatsanwalt
in Ansehung eines solchen bis zur rechtskräftigen
Entscheidung über die anderen
Fälle don einer Anklage absehen. Die
Verfügunzg ist zu den Akten zu bringen.
828 Auf den Anttag des Staatsanwalts
Abs. 2) beraumt der Vorsitende des
standrechtlichen Gerichts Termin zur Verhandlung
vor dem standrechtlichen Gerichte
an. Eine Ent scheidung über die Eröfaung
des Verfahrens dor dem standrechtlichen
Gerichte findet nicht statt.