Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1823. (6)

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achtung des Generalis über das Verfahren in General-Accis-Rügensachen d. d. 1 2ten 
März 1786., zu entscheiden, oder deshalb an das Geheime Finanz-Collegium zu be- 
richten. 
Hiernach hast du dich allenehalben zu achten, auch die Infpeccoren, Acciseeinnehmer 
und sonstigen Gleics= und Accifeofficianten deines Bezirks zu gleicher genauesten Befolgung 
anzuweisen, bie hierbei zu bemerkenden Saumseligkeiten streng zu untersuchen und zu Un- 
serer Kenneniß zu bringen, auch jedem Acciseinspector und jedem Accise= und Gleitsoffician= 
c#en einen Abdruck dieser Generalverordnung, von der du eine Anzahl von Erxemplarien 
zugleich beigehend erhältst, und, auf Verlangen, mehrere erhalten kannst, auszuhändigen. 
Daran geschiehet Unser Wille und Meinung- Gegeben zu Dresden, den 17ten 
Juni 1322. 
Wilbelm Freiherr von Gutschmid. 
Carl August Wilken, S.
	        
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