Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1823. (6)

(153) 
36) General-Resecript 
an den General-Accise-Commissarius in der Oberlausiczz Commission- 
Rath Schloßer; 
die Jollregie in der Oberlausis betreffend, 
vom aten Juli 16.22. 
3 . 
Von GOTTES Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen 2c. 1c. . 
Rath, lieber getreuer. Uiber die bei Erhebung des Zolls in Unserm Antheile des 
Markgrafthums Oberlausitz, in Gemaßheit des unterm 23sten Maͤrz dieses Jahres erlassenen 
Mandats, zu treffenden Regieeinrichtungen und die den Officianten deshalb zu 
gebenden besondern Erlaͤuterungen, eroͤffnen Wir euch Unsere Willensmeinung, nach der 
Paragraphenfolge gedachten Mandats, in Folgendem. 
Zum 2. F. 
Ees fallen die bei den verschiedenen Jolleinnahmen Stake gefundenen Befreiungen von 
den aus dem Auslande kommenden sogenannten gemeinen Kramwaaren, ingleichen vom 
Getreide und Holz, auch von den Handwerks= und Fabrikmaterlalien binweg; auch 
bört der Unterschied auf, der zwischen Waaren gemacht worden ist, welche zum eignen 
Gebrauche, und solchen, welche zum Handel bestimme sind; es bestehen sonach bei dem 
Eingangszolle blos die im 20. §. geordneten Befreiungen. 
Dagegen bört auch die Nachentrichtung des Zolles von Waaren auf, welche aus 
den Städten auf das kand an Krämer zum Handel gelangen, oder sonst innerhalb der 
Oberlausitz versendet werden. 
Zum 3. 8. 
Das Elnbringen des Salzes aus der Böhmischen Enclave Schirgiswalde bleibt, bei 
Strafe der Confiscation, untersagt. « . 
AlleAccisesundZollofsicianrensindüberhauptverpsiichtet,dieSalzeinschleifezuvers 
huͤten: das betroffene Salz ist von ihnen in Beschlag zu nehmen und davon sofort An- 
zeige an die Salzverwalterei zu Budissin zu erstatten; von dem durch ihre Bemuͤhung 
confiscirten Salze sollen sie den in dem Generale vom Zten Januar 1822 bestimmten 
Scrafantheil erhalten. 
Zum 4. 6. 
a.) Von allen Gütern, welche aus dem Auslande kommen und nach der Böhmischen 
Enclave Schirgiswalde bestimmt sind, oder aus gedachtem Orte in das Inland gebrache 
werden, wird der für den Eingang geordnete Zoll erhoben; ein bloßer Durchgangsgzoll 
findet hier nicht Statc.
	        
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