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36) General-Resecript
an den General-Accise-Commissarius in der Oberlausiczz Commission-
Rath Schloßer;
die Jollregie in der Oberlausis betreffend,
vom aten Juli 16.22.
3 .
Von GOTTES Gnaden, Friedrich August, Koͤnig von Sachsen 2c. 1c. .
Rath, lieber getreuer. Uiber die bei Erhebung des Zolls in Unserm Antheile des
Markgrafthums Oberlausitz, in Gemaßheit des unterm 23sten Maͤrz dieses Jahres erlassenen
Mandats, zu treffenden Regieeinrichtungen und die den Officianten deshalb zu
gebenden besondern Erlaͤuterungen, eroͤffnen Wir euch Unsere Willensmeinung, nach der
Paragraphenfolge gedachten Mandats, in Folgendem.
Zum 2. F.
Ees fallen die bei den verschiedenen Jolleinnahmen Stake gefundenen Befreiungen von
den aus dem Auslande kommenden sogenannten gemeinen Kramwaaren, ingleichen vom
Getreide und Holz, auch von den Handwerks= und Fabrikmaterlalien binweg; auch
bört der Unterschied auf, der zwischen Waaren gemacht worden ist, welche zum eignen
Gebrauche, und solchen, welche zum Handel bestimme sind; es bestehen sonach bei dem
Eingangszolle blos die im 20. §. geordneten Befreiungen.
Dagegen bört auch die Nachentrichtung des Zolles von Waaren auf, welche aus
den Städten auf das kand an Krämer zum Handel gelangen, oder sonst innerhalb der
Oberlausitz versendet werden.
Zum 3. 8.
Das Elnbringen des Salzes aus der Böhmischen Enclave Schirgiswalde bleibt, bei
Strafe der Confiscation, untersagt. « .
AlleAccisesundZollofsicianrensindüberhauptverpsiichtet,dieSalzeinschleifezuvers
huͤten: das betroffene Salz ist von ihnen in Beschlag zu nehmen und davon sofort An-
zeige an die Salzverwalterei zu Budissin zu erstatten; von dem durch ihre Bemuͤhung
confiscirten Salze sollen sie den in dem Generale vom Zten Januar 1822 bestimmten
Scrafantheil erhalten.
Zum 4. 6.
a.) Von allen Gütern, welche aus dem Auslande kommen und nach der Böhmischen
Enclave Schirgiswalde bestimmt sind, oder aus gedachtem Orte in das Inland gebrache
werden, wird der für den Eingang geordnete Zoll erhoben; ein bloßer Durchgangsgzoll
findet hier nicht Statc.