Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1823. (6)

( 50 ). 
Gesetsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
10. 
1 Mandat, 
die Erlassung einer allgemeinen Gleitsordnung betreffend, 
vom 15ten Maͤrz 1325. 
Wa# Friedrich August, von GOTES Gnaden, Kdnig 
von Sachsen 2c. 2c. 2c. thun hiermu kund und zu wissen, daß Wir, zu Abhülfe der 
bei Erhebung der Gleitsabgaben im taufe der Zeit en'standenen Mängel und Ungleich- 
beiten, die Erlassung nachstehender 
allgemeinen Gleitesordnung 
für nöthig gefunden haben. Indem Wir daher alle in den verschiedenen Aemtern zeither 
bestandenen besondern Gleiksrollen, und die zu deren Erläuterung gegebenen sonstigen ge- 
setzlichen Vorschristen und Anordnungen andurch aufheben, verordnen und befehlen Wir, 
wie folget: 
8. 1. 
Die landesherrliche Gleitsabgabe wird entrichtet von den Guͤtern aller Art, so auf Gegenstand der 
den dieser Abgabe unterworfenen, in der Beilage unter O verzeichneten öffenclichen Stra. Abgabe, 
ßen verfuͤhret werden. 
’. 2. 
Die Gleitsabgabe richret sich nach der Verschiedenheit der geladenen Gücer und der nach Verschte- 
". 1 d heit der a- 
zu deren Fortschaffung angewendeten Transportmittel. dune und der 
Transportmit- 
Geseszsammlung 1323. ('10 ) tel.
	        
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