Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1825. (8)

(V) 
  
Datum 
des 
Gesetzes. 
der 
Ausgabe. 
Inhalt. 
Stuͤck. Num. 
Seite. 
  
  
20. Sept. 
26. 
6 Oct. 
2. Nov. 
14. Nov. 
27. Sept. 
12. Oct. 
15. Nov. 
2. Dec. 
8. I 
  
— 
legung der zur Abfuhre und sonst nothigen Wege her- 
zugebenden Landes, getroffenen Bestimmung betr. 
Publicandum des Appellationgerichts, die Einführung einer 
verbesserten Appellation = Gerichts= Sportel-Taxe und die 
wegen Einziehung der zur Appellation-Gerichts-Sportel- 
Casse fließenden Gebühren angeordneten Einrichtungen 
betr. .. ...4.. 
Rescript der Landesregierung an den Stadtrath zu Leip— 
zig, die Leipziger Spaarcassen- und Leihhausordnungen 
betr. 2 9 r□— 2 0 0 0 e 0 — o 2 
Valvatlontabelle der in den Koͤnigl. Saͤchs. Landen Cours 
habenden Muͤnzsorten, wornach sich von jetzt an, bis zu 
ergehender anderer Anordnung, Jedermann, Inhalts 
des Münzedicts vom 14ten Mai 1763, zu richten hat. 
Mandat, die in der Oberlausitz nachzusuchende Confirma- 
tion der über daselbst gelegene Grundstücke jeder Art 
geschlossen werdenden Käufe, oder anderer Veräußerungs. 
contracte brrr. 
Mandak, die Beschränkung der, im Lehnsmandate vom 
50 sten April 1764. Tit. VI. é. 3. und einigen frü- 
hern Gesetzen, in Beziehung auf die Verdußerung der 
Rittergüter enthaltenen Vorschriften, ingleichen die Fest- 
gesuche wegen veräußerter Immobilien berr. 
Generale des Geheimen Finanz-Collegi##, wegen Erbauung 
neuer Wohngebäude unter der Gerichtsbarkeit der Justiz- 
amter und Kammergüter. 
Rescripk der Landesregierung an den Justizbeamten zu 
Dresden, die Gerichtsbarkeit über die Wittwen, deren 
Ehemänner, ohne einen Hofrang zu besitzen, einen 
ex#mirten Gerichtsstand gehabt haben, betr. 
  
  
Grundbesitzern, zu Führung der Abzugsgräben, zu An- 
setzung einer Frist zu Anbringung der Confirmation- 
  
17. 
14. 
16. 
15. 
18. 
19. 
20. 
  
24. 
21. 
23. 
22. 
25. 
26. 
27 
28. 
133—134. 
105— 116. 
117— 120. 
137— 138. 
139—141. 
145—144. 
 
	        
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