Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1827. (10)

  
Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
22. 
  
  
  
38.) Bekanntmachung, 
die Verlängerung des zeitherigen freien Mahlverkehrs an der Preußischen 
Grenze betreffend; 
vom 26 ten November 1827. 
N die, im IIten Artikel der mie der Krone Preußen uncerm 28ten August 
1819. abgeschlossenen Hauptconvention sub no. 10. wegen des an der Sächsisch-Preußi- 
schen Grenze gegenseitig gestatteren freien Mahlverkehrs, auf 5 Jahre bestimmte, durch 
die in der Gesetsammlung vom Jahre 1825. S. 23. zur öffentlichen Kenneniß ge- 
brachee fernere Uibereinkunfe, bereits auf 2 Jahre verlängerte, dermahlen aber wieder 
abgelausene Frist, im Einverständniß mit dem Königlich Preußischen Hofe, auf einen 
Zeitraum von zwölf Jahren anderweit erstreckt worden ist; so wird solches, auf ergan- 
genen Allerhöchsten Befehl, zur allgemeinen Wissenschaft und Nachachtung in hiesigen 
Landen hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Dresden, am 26ten November 1827. 
Königl. Sächsische Landes-Regierung. 
Freiherr von Werthern. 
Heinrich Ferdinand Müller, 8. 
Ausgegeben zu Dresden, am 1 11n December 1827. 
Gesetzsammlung 1827. ( 38 )
	        
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