Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1829. (12)

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ten spätern Verbrechens, an eine andere Gerichtsbehörde abzugeden 
gewesen, auch in der Oberlausitz Anwendung haben solle. . 
Criminalsachen, s. Criminalgerichtsstand. 
D. 
Depos itengebühren bei den Königl Justizämtern und Kammergutsgerichten — deren 
Ansätze betr. . 
Doctortitel auswaͤrts promovirter Aerzte — dessen Fuͤhrung. 
Dresden — die Bestimmung der dasigen Armenordnung von 1773, 1 g. 10 den Rach— 
laß und die Grabecassen-Beneficien der im Findel“, Waisen= und Ar- 
menhaufse, so wie in den Hospitälern und im Lazarethe Verstorbnen betr. 
ist auch auf die mit dem Friedrichstäadter Amts- Krankenhause verbundne Ar— 
men-Versorgungs-Anstalt anzuwenden. . . 
— s. Juden. 
E. 
Ehe, f(. Gütergemeinschaft. 
Ehefrauen — deren Recht auf Eintragung des Einbringens in das Consensbuch betr. 
— s. Allodialerbfolge — Hypotheken, stllschweigende — Mobiliarnachlaß. 
Ehegatten (Allodialerbfolge. 
Ebescheidung, Gettige, vom Tische und Bette hebt das Erbrecht nicht auf. 
beständige — inwiefern sie letzteres aufhebe. . 
— Allodialerbfolge. 
Eheverlbbnisse sollen Militairs aller Grade ohne allerhöchste Erlaubniß nicht eingehen. 
Einbringen der Ehefrau ist, wenn sie geschieden wird, vom Ehemanne ihr zurückzugeben. 
— — s. Ehefrauen. 
Enterbung, s. Allodialerbfolge. 
Erbfolge, s. Allodialerbfolge. 
Erbportion, statutarische der Witwen soll künftig wegfallen. 
Erbverträge,. l(. Allodialerbfolge. 
F. 
Feuerversicherungs-Anstalt, Brandversicher ungs-Anstalt. 
Findelhaus, Dresdner, s. Dresden. 
Forst= und Jagd-Verbrecher — die, wegen deren gegenseitiger Gestellung, mit der 
Sachsen-Weimarschen Landesregierung getroffene Uibereinkunft betr. 
Fouriere, verabschiedete — deren Gleichstellung mit den Unteroffizieren, binsichtlich 
der zu geniessenden Vortheile und Begünstigungen betr. . 
Frankfurt s. Handelsfreiheit. 
Fräuleinstift, weltadeliges in der Oberlausit, 1 Joachimstein. 
Freiknechte — deren Wandern . 
— desgleichen in der Oberlausitz. . 
Friedrichstadt, s. Dresden. 
« G. 
Gehalte, gesandtschaftliche, s. Inhibition. 
Gendarmen — Erlaͤuterung des 8. 11 der Instruction für die = vom 7. April 1820. 
die Ablieferung aufgegriffener Verbrecher an das dem Orte der Erzreifung 
zunachst liegende Justizamt betr. . 
Gerade, s. Gütergemeinschaft, eheliche. 
Gerichtsbarkeit, akademische, f. Universität. 
Seitenzahl. 
146. 
137—138. 
83. 
107. 
53. 
54.— 
26 
53. 
  
  
  
354. 
95-98. 
81-82. 
127. 
140. 
117. 
 
	        
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