Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dritter Jahrgang. 1842. (3)

Benenunng der Gegenstände. 
  
Am 
10 Glas und Glaswaaren: 
a) Grünes Hohlglas (Glasgeschirr) 
Anmerk. Bei loser Verpackung werden zu 1 Zentner 
veranschlagt 
5½ Preußische 
6 5 Altbayerlsche 
oder 
4/ Rheinbayerische 
b) Weißes Hohlglas, ungemustertes, unge- 
schliffenes; ingleichen Fenster= und Tafel- 
glas ohne Unterschled der Farbe .. .. 
Anmerk. Vorgedachtes Hohlglas nur mit abgeschliffe- 
nen Stöpseln, Böden oder Rändern 
J) Gepreßtes, geschliffenes, abgerlebenes, ge- 
schntttenes, in Formen gemustertes weißes 
Glas; auch Behänge zu Kronleuchtern von 
Glas, Glasknöpfe, Glasperlen und Glas- 
schmelz ... ... . ... ..... 
4) Spiegelglas: 
1. wenn das Stücknicht über 288 Preußische 
oder 333 Altbayerische oder 245 Rhein- 
baverische QZoll mißt, 
a) gegossenes, belegtes oder unbelegtes, 
  
Kubikfuß. 
  
Maaßstab 
Verzollung. 
Eingang. 1 Ausgang. 
Sgr. Sgr. 
(r. ) tb r 
..11 Zentr. 
.11 Zentr. 
  
na) wenn das Stück nicht über 144 
Preußische □ Zoll mißt 
bb) wenn das Stück über 144 und bis 
288 Preußische goll mißt 
6) geblasenes, belegtes oder unbelegtes 
2. belegtes und unbelegtes, gegossenes und 
geblasenes, wenn das Stück mißt: 
nboder 
O Zoll O Zoll Preuß. Altbayerische Os#eln 
über 288 bis 576 oder bis 666 oder 
. 576 1000 = 1156 
. 1000 = 4 = 1618 = 
1400 - 1900 - 2196 = 
. 1900 C□oll Preußiscsb 
Anmerk. Rohes ungeschliffenes Spiegelglas wind ge- 
gen die algemein Eingangsabgabe einge- 
lassen. 
e) Farbiges, bemaltes oder vergoldetes Glas, 
EEIIIIIII 
  
auch Glaswaaren in Verbindung mit un- 
edlen Metallen und andern nicht zu den Ge- 
spinnsten gehörigen Urstoffen; desgl. Sple- 
gel, deren Glastafeln nicht über 288 
Preuß. D Zoll das Stück messen 
Anmerk. Splegel von größeren Dimensionen des Gla- 
ses zahlen, ehne Rücksicht auf die Rahmen, 
den Gingangszoll nach obigen Stücksätzen 
für Splegelg as, den Dimanstonen des Gla- 
  
  
ses gemäß; falls sich der Eingangszoll da- 
nach aber geringer als 10 Rihl. oder 17Fl. 
20 Kr. vom Zeniner berechnet, diesen Sat. 
Häute, Felle und Haare: 
a) Rohe (grüne, gesalzene, trockene) Häute 
und Felle zur Lederbereitung, ingleichen 
rohe Pferdehaare 
11 
  
———————.—..———.—.. 
  
     
  
Abgabeusätze 
  
Fuͤr 
  
    
  
der 
   
    
  
1 Zentr. 
1 Zentr. 
  
1 Zentr. 
1 Zentr. 
1 Zentr. 
  
1 Stück. 
1 Stück. 
1 Stück. 
1 Stück. 
  
.11 Zentr. 10 
  
14-Thaler-Fuß 
(mit der Eintheilung 
in 3tel und 24#el), 
— 
SG— 
  
nach dem 
des Thalers 
beim 
u.. 
  
  
  
  
  
15 
4½ 
10 
  
— 
14 
14 
35 
52 
—————. 
17 
  
20 frei 
(16) 
  
nach dem 
241-Gulden-Fuß, 
beim 
Eingang. 
Ar. 
15 
52 
15 
'l. B. 
    
  
  
  
  
  
  
     
Aucgang. 
Kl. Tr. 
  
Tara 
wird vergütet 
  
vom Zentner 
Brutto-Gewicht: 
Pfund. 
23 in Fäffern u. Kißen- 
13 in Körb. u. Gestellen 
23 in Fässern u. Kisten. 
13 in Körben. 
17 in Kisten. 
2 in äfsern u. Kislen. 
11 in Körben. 
13 in äffern u. Klaen. 
55 r4
	        
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