Metadata: Europäischer Geschichtskalender. Zweiter Jahrgang. 1861. (2)

II. Die Länder der ungarischen Krone. 
1. Ungarn. 
2. Jan. Constituirung der autonomen städtischen Behörde von Pesth: 
der Bürgermeister und sämmtliche bisherige Magistratsräthe bis 
auf einen werden durch die Beamteten von 1848 ersetzt. 
3.1. „ Der Tavernicus Graf Majlath eröffnet den reorganisirten kgl. 
ungarischen Statthaltereirath: 
„Der a. h. Erlaß vom 20. Okt. v. J. kann unter den gegenwärtigen Ver- 
hältnissen nur dann zu einem heilsamen Resultat führen, wenn er der 
Gleichberechtigung, dem friedfertigen Geiste der Natlon und der Mitwirkung 
aller Patrioten begegnet. Wenn diese meines Erachtens in einem so kriti- 
schen Zeitpunkt die Pflicht Jedermanns ist, so sind wir doppelt dazu ver- 
pflichtet, die das Vertrauen des Monarchen berufen hat, die Bewegungen 
der constitutionellen Umgestaltung unmittelbar zu überwachen, denen die 
undankbare, jedoch unerläßliche Aufgabe geworden ist, die Vergangenheit 
mit der Zukunft zu verbinden, vom höheren Gesichtspunkt der Regierung 
aus darauf zu sehen, daß in dieser Uebergangsperiode — in welcher öffent- 
liche Angelegenheiten und Privatinteressen, rechtmäßige Ansprüche und un- 
begründete Schwärmereien, begründete Klagen und die unmotivirten Aus- 
brüche viele Jahre hindurch unterdrückter Leidenschaften wechselweise mit- 
einander streiten — die Wiedereinnahme des constitutionellen Bodens mit 
jener Mäßigung vermittelt werde, die nur bei politisch- reifen Völkern als 
hervorragende Eigenschaft anzutreffen ist und bei welcher die radikalsten, 
in's Leben am tiefsten eingreifenden Umgestaltungen ohne Störung der 
öffentlichen Ordnung und Ruhe, ohne Stockung der Regierungsmaschine 
und ohne fast Erschütterung des öffentlichen Credits wie der privat- 
rechtlichen Verhältnisse vor sich gehen können". 
7.1.  Die österreichische Regierung beschließt, im Wesentlichen nach den 
Anträgen der Graner Conferenz, eine provisorische Wahlordnung 
für den Landtag auf Grundlage der Gesetze von 1848 mit wenigen 
Modificationen. 
12.1.  Graf Apponyi wird an die Stelle des ablehnenden Grafen 
Czaky zum judex curiae ernannt. 
14.1.  Dem k. k. Landesgerichte zu Ofen, werden die Prozeßakten meist 
uneröffnet zurückgeschickt, so daß es seine amtliche Thätigkeit fak- 
tisch beschließen und sich auf Erledigung der spruchreifen Prozesse 
beschränken muß. 
16.1.  Ein kaiserl. Rescript an sämmtliche Comitate etc. Ungarn's sucht 
der vollen Wiederherstellung der Gesetze und Zustände von 1848,
	        
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