1860. 115
.X XXIX. Bekanntmachung
der Fürstlichen Regierung vom 5. Derember 1860, betreffend die Ertheilung
eince Privilegiumo für den Maschinenfabrikanten Julius de Vary zu Offenbach
zur Einführung von drei Maschinen zur CEigarrenfabrikation, nämlich einer
Cigarremwickelmaschine, einer Cigarrenüberspinnmaschine und einer
Cigarrenabschneidemaschine.
Mit. Höchster Genehmigung Sorenissimi ist dem Maschinensabnikanten Julius
de Barv zu Osseubach ein Privilegium zur Einführung von drei Maschinen zur
Cigarrenfabrikation, nämlich einer Cigarrenwickelmaschin, einer Cigarrenüberspinn=
maschine und einer Cigarrenabschncidemaschine in der durch Beschreibung und Zeich-
nung nachgewiesenen Weise auf Fünf nach einander folgende Jahre von heute ab
für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, dah
ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese von ihm erfundenen Ma-
schinen in den hiesigen Fürstlichen Landen einzuführen und in Anwendung zu bringen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdaun als erloschen zu betrachten, wenn die
Ausführung und Anwendung der fragl. Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht
binnen Jahressrist nachgewiesen werden kann. Auch wird die Neuheit und Eigen-
thümlichkeit der Ersindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen
Fürstlichen Geheimeraths- Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Er-
findungspatenten in den deutschen Zollvereins-Staaten zu beobachtenden Grundsätze
ausdrücklich vorausgesetzt.
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nach-
achtung hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 5. December 1860.
Füärstl. Schwarzb. Regierung.
Scheidt.
K. A. Vater.