104 1866.
Die unterzeichnete Fürstliche Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung
hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 6. Juli 1866.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
v. Bertrab.
K. A. Vater.
XXXIII. Bekanntmachung
der Fürstl. Regierung vom 26. Juli 1866, die Ertheilung eines Privilegiums
für Heinrich Jacoby in Berlin auf ein neues Percussionsschloß für Feuerwaffen
jeder Art betreffend.
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Heinrich Jacoby in
Berlin ein Privilegium auf ein neues Percussionsschloß für Feuerwaffen jeder Art
in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre
von heute ab für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt
worden, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, dieses von ihm erfun-
dene neue Percussionsschloß herzustellen. Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als
erloschen zu betrachten, wenn die Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen
Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nachgewiesen werden kann. Auch wird die
Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung des vormaligen
Fürstl. Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Ertheilung von Erfindungs-
patenten in den deutschen Zollvereins-Staaten zu beobachtenden Grundsätze aus-
drücklich vorausgesetzt.
Die unterzeichnete Fürstl. Regierung macht solches zur allgemeinen Nachachtung
hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den 26. Juli 1866.
Fürstl. Schwarzb. Regierung.
v. Bertrab.
K. A. Vater.