Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenundzwanzigster Jahrgang. 1866. (27)

1866. 3 
S. 6. 
Die Prüfung erfolgt 
1) müddlich, 
2) durch Aufgabe einer Probearbeit (Zeichnung und Kostenanschlag), 
5) durch Aufgabe einer praktischen Arbeit (Meisterbau, Modell). 
7 
6. 7. 
Die mündliche Prüfung der Zimmerleute (§.6, 1) umfaßt solgende Gegenstände: 
1) Flächenderechnung des Parallelogramms, des Dreiecks und des Trapezes 
aus Grundlinien und Höhen, Umfangs= und Flächenberechnung des Kreises 
aus dem Halbmesser, ferner des Kreisausschnilts aus dem zugehörigen 
Mittelpunktswinkel und dem Halbmesser; Flächenberechnung eines nach vor- 
geschriebenem Maßstabe in Zeichnung gegebenen unregelmäßigen Vielecks; 
Berechnung des Inhaltes und der Begrenzungsflächen des Prisma's, der 
Pyramide und des Cylinders bei senkrechter Stellung; 
2) #miwen berbbliniger Figuren nach gegebenen Bestimmungsstücken und 
Bedingu 
3) „cniczunm vosgetger Zeichnungen, welche auf die bei dem Land= und 
Brückenbau vorkommenden Zimmerarbeiten sich beziehen; 
4) Kennzeichen der guten und schlechten Beschaffenheit der zu den Zimmer- 
arbeiten zu verwendenden Holzarten; Rücksichten, welche bei dem Fällen 
und Aufbewahren der Bauhölzer und bei der Auswahl derselben zu den ver- 
schiedenen Zimmerarbeiten zu nehmen sind; 
5) Construktion der liegenden Bohlen= und Balkenroste, der Pfahlroste, der 
Spundwände und deren Anwendung; 
6) Zusammensetzung, Ausstellung und Anmendung gewöhnlicher Rammen; 
7) Einrichtung einfacher Maschinen zum Musschöpfen des Wassers; 
8) Verfahren bei der Aufertigung der mit Holz ausgesetzten Brunnen und 
Brunnenkasten; 
9) Darstellung von Holzverbindungen in ihrer Anwendung auf Vertrumpfun- 
gen, Verschwellungen, Verschiftungen, bei Trägern, Unterzügen, Hänge- 
und Sprengwerken; 
10) Zusammensetzung und Verband der gewöhnlichen und der gesprengten Wände; 
11) Construktion der Treppen, Dachverbände, Glockenstühle, des Holzverbandes 
der Thürme und ähnlicher Baulichkeiten;
	        
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