Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1907. (39)

Rechlspolizeiordnung. — 173 — Form. 18. Teilzettel. 
Großh. Notariat Teilzettel 
aus der Nachlaßverhandlung 
auf Ableben de 
für 
d Miterb 
Die Kraft eines Erbscheins oder cines nachlaßgerichtlichen Zeugnisses kommt dicsem Teilzettel nicht zu. 
D in wohnhafte 
ist am 19 in gestorben. 
Aus den mit der Verhandlung vom . 19 abschließenden 
Teilungsakten wird über die darin enthaltenen Angaben und Vereinbarungen der Beteiligten 
das Nachstehende mitgeteilt. 
  
I. Nachlaß. 
Nach d vom 19. bestand 
das Vermögen in folgendem: 
(J * « . « 7 
  
Bewegliche Sachen 
Grundstücke 
Forderungen. 
Wertpapiere u. sonstige Vermögensrechte 
Zusammen 
Schulden 
  
  
Überschuf 
Ersatzansprüche 
Reines Vermögen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Formular 18 
zu Rechtspolizeiordnung § 229. 
Teilzettel,
	        
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