86 XI.
„ „sofern sie dergestalt in Verbindung mit der Hemmvorrichtung stehen, daß sie
ertönen, wenn und solange diese in Anwendung gebracht wird,“.
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Verkündung in Kraft.
Karlsruhe, den 23. März 1908.
Großherzogliches Ministerium des Innern.
von Bodman.
Dr. Imhoff.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.