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Soll. Einnahme. Hat. Rest. I
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« u.§3. "
B. Filialort (Gemarkung) F: "
289•20/ a. laufende Steener 289200 —
750/ b. Nachtrünnnn 750 —
29671U ......... E52...·........29670—-;«Y
3589j40 ..............»1... ....3549z40 40 —
3886 10 ...·. Sumnte§3..... .......3846»10 40-—-
§4·SonfligeEianal)-nkn·
Vorauschlag 85 .4
85;— Vergütung der Kirchenkasse 85 — — —
397110. Siumme II. 433931110 *
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III. Uneigentliche Einnahmen.
— — 8855. vorschüsse und Wiederersatz von Vorschüsse. —
—866e. Auggleichungspostten. —
— Slunmme 11W.
IV. Grundstockseinnahmen.
— —. . . . . § 7. Aufgenommene RKapitallln— —
oooooooSSSSoopunne IV. A —
364hiezu » l. .... 364— — —
397110. „ 1II. . . 33931 11A0—
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4335 10 Siumme Einnahmmmm .... 4295 10 40
in der Ausgabe unter 1I1 A die Teilunterabschnitte: § 6 A „Steuerabgänge“, § 12 A „Kosten der Kirchensteuer".
Umter Ausgabe II B sind keine Beträge im Soll, Hat und Rest einzusetzen, dagegen sind innerhalb Linie vorzutragen:
1. das nach 3 47 Absatz 3 der Verordnung im Eingang der betreffenden Rechnungsabteilung (Ausgabe II B) innerhalb
Linie festgestellte Reinerträgnis der Ortskirchensteuer und
2. die Rechnungsergebnisse (Soll) des betreffenden Ortsfonds verglichen mit den bezüglichen Sätzen im Kirchenstener-
voranschlag — also soweit dieser überhaupt auf die Ansgabennterabschnitte des Ortsfonds Bezug hat. Dies geschieht
in der nämlichen Weise, wie auch in obigem Muster innerhalb Linie angegeben.