198 XVIII.
33. Festslellung der Äuderungen in der Steuer- 36. Gemeinsame Anforderung der beiden Steuern. Zu—
veranlagung bei unlerbleibender Erhebnug von Ge— stellung von Forderungsgzelleln.
meindenumlagen. 1 37. Zwangsweise Beitreibung.
31. Vollzugsreiferklärung der Register über 33. Vollzug der Ausgabeposten des Voranschlags. Voran-
die laufende Kirchenstener. Anssolgung der Register an schlagsüberschreitungen und Krediterwei=
den Erheber. terungen.
35 Fälligkeit und Zahlungsfristen VI. Besonderes Verfsahren bei zusammengesetzten
a. der lansenden Steuer, Kirchengemeinden.
3 der Zugänge und Nachträge. 19. Stenerfeststellung bei zusammengesetzten Kirchengemeinden.
8 Rechunngsanweisung.
838 I. Allgemeine Bestimmungen. 88 III. Nechnungsbelege.
10. Rechnungsperiode. „ 16. Kirchenstenervoranschlag. Registeranfsbewahrung. Summa-
41. Amvendung der Vorschriften über die Verwaltung des rischer Auszug aus den Registern. Vorlage der Register
örtlichen Kirchenvermögens auf das Rechnungswesen der bei der Rechnungsabhör. Zugangs-, Nachtrags- und Ab-
Ortskirchensteuer. Der Erheber in der Regel zugleich auch gangsverzeichnisse
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der Rechner BVesondere Person als Erheber. IV. Wegfall besonderer Rechnungsfihrung.
II. Einrichtung der Kirchenstenerrechunngen. 47. Voraussetzungen. Buchung der Steuer in den Fonds oder
n « Baukasserechunngen. Nachweis über den Reinertrag der
42. Rechuungsabteilungen. Rechnungsunterableilungen. Ü Stener und seine Verwendung. Teilunterabschnitte bei
43. Vorbericht. 1
44. Verrechnung der Stener und der Steuerobgänge Stener-
rückstände. l
15. Verrechnung der Lasten und Verwaltungskosten Ver- "
rechnung der Ausgaben für die Zwecke der Stener
#. im einzelnen, i
««.innunarijch.
Insbesondere Ablieferungen seitens der Orlskirchen-
steuerkasse an Ortsfonds. Nachweis der Verteilung eines
größeren Aufwands über mehrere Perioden.
Verrechnung von Beilrägen aus der Ortskirchenstenerkasse
in einem Ortsfonds.
V. Rechnungsauszug.
Vorlage der Rechnungsauszüge und der Rechnungen an
das Bezirksamt.
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VI. Rechnungsvorlage und Rechnungsabhör.
Stellung, Vorlage und Abhör der Rechnung.
gebühren.
19. Abhör-=
C. Schlußbestimmungen.
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Kosten der Stenerfeststellung.
I. Gebühren für die Tätigleit der Steuerkommissärc.
II. Wirksamkeit.
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L Wirksamkeit im allgemeinen.
Ubergangsbestimmungen.
Veilagen.
I. zu 5. Ortskirchenstenerregister.
II. „ 7.
III. „ 9. Ortskirchensteuervoranschlag.
IV. „ 8 29. Monatszugangsverzeichnis.
V. „ 8 29. Jahreszugangsverzeichnis.
VI. "
VII. 6
uNachtragsverzeichnis.
Abgangsverzeichnis.
Darstellung der dem Ausschlag der Ortskirchensteuer zugrunde zu legenden Stenerwerte und Steueranschläge.
VIII. „ § 10. Rechnung über die Ortskirchenstener.
IX. „ 5 18. Auszug aus der Rechnung der Ortskirchensteuerkasse (des Kircheufonds).
Druck und Berlag von Malsch & Vogel in Karlsrude.