Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

198 XVIII. 
33. Festslellung der Äuderungen in der Steuer- 36. Gemeinsame Anforderung der beiden Steuern. Zu— 
veranlagung bei unlerbleibender Erhebnug von Ge— stellung von Forderungsgzelleln. 
meindenumlagen. 1 37. Zwangsweise Beitreibung. 
31. Vollzugsreiferklärung der Register über 33. Vollzug der Ausgabeposten des Voranschlags. Voran- 
die laufende Kirchenstener. Anssolgung der Register an schlagsüberschreitungen und Krediterwei= 
den Erheber. terungen. 
35 Fälligkeit und Zahlungsfristen VI. Besonderes Verfsahren bei zusammengesetzten 
a. der lansenden Steuer, Kirchengemeinden. 
3 der Zugänge und Nachträge. 19. Stenerfeststellung bei zusammengesetzten Kirchengemeinden. 
8 Rechunngsanweisung. 
838 I. Allgemeine Bestimmungen. 88 III. Nechnungsbelege. 
10. Rechnungsperiode. „ 16. Kirchenstenervoranschlag. Registeranfsbewahrung. Summa- 
41. Amvendung der Vorschriften über die Verwaltung des rischer Auszug aus den Registern. Vorlage der Register 
örtlichen Kirchenvermögens auf das Rechnungswesen der bei der Rechnungsabhör. Zugangs-, Nachtrags- und Ab- 
Ortskirchensteuer. Der Erheber in der Regel zugleich auch gangsverzeichnisse 
er Re as re V 
der Rechner BVesondere Person als Erheber. IV. Wegfall besonderer Rechnungsfihrung. 
II. Einrichtung der Kirchenstenerrechunngen. 47. Voraussetzungen. Buchung der Steuer in den Fonds oder 
n « Baukasserechunngen. Nachweis über den Reinertrag der 
42. Rechuungsabteilungen. Rechnungsunterableilungen. Ü Stener und seine Verwendung. Teilunterabschnitte bei 
43. Vorbericht. 1 
44. Verrechnung der Stener und der Steuerobgänge Stener- 
rückstände. l 
15. Verrechnung der Lasten und Verwaltungskosten Ver- " 
rechnung der Ausgaben für die Zwecke der Stener 
#. im einzelnen, i 
««.innunarijch. 
Insbesondere Ablieferungen seitens der Orlskirchen- 
steuerkasse an Ortsfonds. Nachweis der Verteilung eines 
größeren Aufwands über mehrere Perioden. 
Verrechnung von Beilrägen aus der Ortskirchenstenerkasse 
in einem Ortsfonds. 
V. Rechnungsauszug. 
Vorlage der Rechnungsauszüge und der Rechnungen an 
das Bezirksamt. 
“ 
VI. Rechnungsvorlage und Rechnungsabhör. 
Stellung, Vorlage und Abhör der Rechnung. 
gebühren. 
19. Abhör-= 
C. Schlußbestimmungen. 
2 
0 
2 
S 
Kosten der Stenerfeststellung. 
I. Gebühren für die Tätigleit der Steuerkommissärc. 
II. Wirksamkeit. 
l 
— 
L Wirksamkeit im allgemeinen. 
Ubergangsbestimmungen. 
Veilagen. 
I. zu 5. Ortskirchenstenerregister. 
II. „ 7. 
III. „ 9. Ortskirchensteuervoranschlag. 
IV. „ 8 29. Monatszugangsverzeichnis. 
V. „ 8 29. Jahreszugangsverzeichnis. 
VI. " 
VII. 6 
uNachtragsverzeichnis. 
Abgangsverzeichnis. 
Darstellung der dem Ausschlag der Ortskirchensteuer zugrunde zu legenden Stenerwerte und Steueranschläge. 
VIII. „ § 10. Rechnung über die Ortskirchenstener. 
IX. „ 5 18. Auszug aus der Rechnung der Ortskirchensteuerkasse (des Kircheufonds). 
Druck und Berlag von Malsch & Vogel in Karlsrude.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.