Nr. XLVII. 623
Gesetzes- und Verordnungs-Blatt
für das Großherzogtum Baden.
Ausgegeben zu Karlsruhe, Samstag den 31. Oktober 1908.
Inhalt.
Bekaunntmachung: des Ministeriums der Justiz, des Kultus und Unterrichts: die Bildung der
Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Baden betressend.
Bekanntmachung.
(Vom 3 Oktober 1908.)
Die Bildung der Standesamtsbezirke im Amtsgerichtsbezirk Baden betreffend.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1909 ab wird die Stadtgemeinde Baden-Baden in zwei
Standesamtsbezirke geteilt, von denen der eine unter der Bezeichnung „Standesamtsbezirk
Baden-Lichtental“ die bisherige Gemarkung Lichtental, sowie von der bisherigen Gemarkung
Baden-Baden die Enklaven Bütthof, Grobbach, Kapelle Oberplättig, Unterplättig, Scherrhof,
Neuhaus, ferner den ganzen seitherigen oberen Stadtwald Baden-Baden und einen Teil des
seitherigen Stadtwaldes Staufenberg und Iberst, der andere unter der Bezeichnung „Standes-
amtsbezirk Baden-Baden“ den übrigen Teil der bisherigen Gemarkung Baden--Baden umfaßt.
Karlsruhe, den 3. Oktober 1908
Großherzogliches Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts.
In Vertretung:
Becherer. Schönleber.
Druck und Verlag von Malsch & Vogel in Karlsruhe.
Gesetzes- und Verordnungsblatt 19/8. 97