Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1889. (80)

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untersiegelt  worden,  und  es  haben  der  Bevollmächtigte  der  Königlich  Preußischen

und  der  Bevollmächtigte  der  Fürstlich  Schwarzburg-Rudolstädtischen  Regierung

je  eine  Ausfertigung  des  Vertrages  und  des  Schlußprotokolls  entgegen  genommen.
So  geschehen  zu  Berlin,  den  1.  Dezember  1888.

Dr.  Micke.  Hauthal.

Der  vorstehende  Staatsvertrag  ist  ratifizirt  worden  und  die  Auswechselung
der  Ratifikations-Urkunden  hat  stattgefunden.

 

 

 

Bekanntmachung.

Nach  Vorschrift  des  Gesetzes  vom  10.  April  1872  (Gesetz-Samml.  S.  357)
sind  bekannt  gemacht:

1)  das  Allerhöchste  Privilegium  vom  17.  Juni  1889  wegen  Ausfertigung
auf  den  Inhaber  lautender  Provinzial-Anleihescheine  des  Provinzialverbandes
  der  Provinz  Westfalen  bis  zum  Betrage  von  2  500  000  Mark
durch  die  Amtsblätter

der  Königl.  Regierung  zu  Münster  Nr.  29  S.  151,  ausgegeben  den
20.  Juli  1889,

der  Königl.  Regierung  zu  Minden  Nr.  29  S.  161,  ausgegeben  den
20.  Juli  1889,

der  Königl.  Regierung  zu  Arnsberg  Nr.  29  S.  215,  ausgegeben
den  20.  Juli  1889;

2)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  9.  Juli  1889,  betreffend  die  Verleihung  des
Enteignungsrechts  an  die  Stadtgemeinde  Berlin  zur  Entziehung  des  zur
Freilegung  der  Straße  5  der  Abtheilung  X1  des  Bebauungsplans  von
den  Umgebungen  Berlins  in  Anspruch  zu  nehmenden  Grundeigenthums,
durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu  Potsdam  und  der  Stadt
Berlin  Nr.  33  S.  305,  ausgegeben  den  16.  August  1889;

3)  der  Allerhöchste  Erlaß  vom  9.  Juli  1889,  betreffend  die  Verleihung  des
Rechts  zur  Chausseegelderhebung  an  die  Gemeinde  Schale  im  Kreise
Tecklenburg  für  die  von  derselben  gebaute  Chaussee  von  der  Feldmarksgrenze
  der  Gemeinde  Halverde  über  Schale  bis  zur  Provinzialgrenze  in
der  Richtung  auf  Freren,  durch  das  Amtsblatt  der  Königl.  Regierung  zu
Münster  Nr.  33  S.  173,  ausgegeben  den  17.  August  1889.

 

 

Redigirt  im  Bureou  des  Slaalsminisleriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.
(Nr.  9355.)