Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

XVI. 217 
Studien in den hiernach ausfallenden Fächern haben sie sich durch Zeugnisse über den Besuch 
von Vorlesungen und Übungen auszuweisen. 
89. 
Die Allgemeine Prüfung. 
In der Allgemeinen Prüfung haben alle Kandidaten neben übersichtlicher Kenntuis der 
Hauptmomente der Geschichte der Philosophie, sowie der wichtigsten logischen Gesetze und der 
Haupttatsachen der empirischen Psychologie und neben der Bekanntschaft mit dem allgemeinen 
Entwicklungsgang der deutschen Literatur, namentlich seit dem Beginn ihrer Blütezeit im acht- 
zehnten Jahrhundert, in den beiden Fächern Philosophie und Literatur eingehendere Kenntnisse 
auf einem vom Kandidaten bezeichneten, nicht zu beschränkten Teilgebiet darzutun. 
8 10. 
Die Prüfnug im Deutschen. 
In der Prüfung für Deutsch ist nachzuweisen: 
A. Als Nebenfach: 
1. Kenntnis des Mittelhochdeutschen und der Geschichte der deutschen Schriftsprache. 
Zur Kenntnis der Geschichte der Schriftsprache gehört auch die Kenntnis der Grund— 
begriffe der Phonetik und ein Einblick in die Stellung der heimischen Mundart zur Schrift- 
sprache. 
Die Kenntnis des Mittelhochdeutschen ist zu erweisen durch die Erklärung eines vor- 
gelegten Textes. 
2. Bekanntschaft mit der deutschen Mythologie und Sagenkunde. 
3. Überblick über die Geschichte der deutschen Literatur. Kenntnis der im Bereich der 
Schule liegenden Literatur seit Klopstock, sowie der bedeutendsten Werke der klassischen Periode 
aus eigener Lektüre. 
4. Überblick über den mittelhochdeutschen und neuhochdeutschen Versbau. 
B. als Hauptfach: 
1. Vertrautheit mit der historischen Grammatik; Kenntnis des Althochdeutschen und des 
Mittelhochdeutschen. 
Unter „historische Grammatik“ fallen auch die Grundbegriffe der Phonetik, ferner ein 
Einblick in die Stellung der Mundarten (insbesondere der heimischen Mundart des Kandidaten) 
zur Schriftsprache. 
Die Beherrschung des Alt= beziehungsweise Mittelhochdeutschen ist nachzuweisen durch die 
Erklärung vorgelegter Texte. 
2. Genauere Bekanntschaft mit der deutschen Mythologie und Sagenkunde. 
3. Vertrautheit mit dem Entwicklungsgange der gesamten deutschen Literatur, besonders 
eingehende Kenntnis der wichtigsten mittelhochdeutschen Werke und der neueren klassischen 
Literatur aus eigener Lektüre. 
4. Kenntnis des deutschen Versbaues in geschichtlicher Entwicklung.
	        
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