Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

XX. 423 
  
Anlage E. 
(in § 25) 
(Bezeichnung der Aunstall.) 
Zeugnis 
über die bestandene Schlußprüfung. 
N. N. (Vor= und Zunamenn . . . .... 
geboren den 1 z 
(bei kleineren Orlen nähere Angabr des Amlebeziits, bei auswärligen auch Kreis und Lvonod)) 
(Angabe des Bekenninissesss)s , Sohn des (Stand, Name, Wohnort des Valero) 
.................... , hat D. . (ealprogyuinasium, Realschule) in. 
........... scitdem.............19.·vonKlafje....... 
anbesuchtundwarseit............ 19..SchülerdcrAlma-schinde-musicUnter-) 
Er hat die an der Anstalt abgehaltene Schlußprüfung bestanden. 
Sein Betragen an der Anstalt war . . . . . 
Sein Fleiß war . .. . . . . ... 
Seine Kenntnisse und Fertigkeiten in den einzelnen Lehr= beziehungsweise Prüfungs- 
gegenständen waren: 
Wahlfreie Lehrgegenstände: 
Demgemäß wird demselben das 
Zeugnis über die bestandene Schlußprüfung 
mit der Gesamtnote zuerkannt. 
den ten 19 
Der Vorsitzende der Prüfungsbehörde: Großherzogliche Direktion 
(des Realprogymnasiums) 
(I. S.) (der Nealschulek.
	        
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