Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1913. (45)

LII. 671 
Großherzogliches Kreisschulamt 
den len 191 
Die Ortsschulbehörde in 
erhält beifolgend unter Hinweis auf 8 50 Absatz 2 des Schulgesetzes vom 7. Juli 1910 die 
Liste der als Bewerber um die erledigte Hauptlehrerstelle an dortiger Volksschule auf- 
getretenen oder sonst bei der Besetzung der Stelle in Betracht kommenden Lehrer mit der 
Aufforderung, die Liste spätestens nach Umfluß von Tagen wieder anher vorzulegen. Der 
Ortsschulbehörde bleibt überlassen, bei der Wiedervorlage etwaige Bedenken oder besondere 
Wünsche mit kurzer sachlicher Begründung vorzutragen. 
  
Unterschrift.
	        
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