Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

Nr. 40. 
  
Bezeichnung der Stellen 
  
die die nur im 
unmittelbar s 
ege de 
mit Militär= Aufrückens 
anwärtern usw.) usw. zu 
besetzt werden erreichen 
können sind 
Die 
Bewerbungen 
sind zu richten 
an 
Anforderungen, die an den 
Vewerber gestellt werden, 
und Ausbildungsgang 
Angaben 
über die 
Mönlichkeit 
des Auf- 
rückend 
in höhere 
Stellen 
Bemerkungen 
  
— Laufende Nummer 
  
2 3 
  
  
  
  
7 1 8 
  
  
Noch: Ministerium der Finanzen. 
der Zoll- 
und 
Steuer- 
direktion, 
bei den 
Orts- und 
Bezirks- 
stellen der 
Zoll= und 
Steuer- 
verwal= 
tung, bei 
den 
Landes- 
kassen und 
bei der 
Salinen- 
verwal= 
tung. 
  
Aufseher 
im Reichs- 
steuer- 
dienst, 
Hafen- 
aufsichts- 
dienst, 
wiegungs- 
dienst 
(Zoll- 
aufseher.) 
Lager- 
meister und 
Wag- 
meister. 
Ober- 
ausseher bei 
der Zoll- 
und Reich#- 
steuerver- 
waltung 
  
  
  
  
waltung und Hochbauverwaltung.) 
wie zu lid. Nr. 15 
wie vor. 
Die Beamten müssen als Grenz- 
aufseher lätig gewesen sein und den 
Nachweis der Befähinung durch die 
Ablegung der Oberzollaufseherpru- 
fung erbracht haben. 
  
Unterbeumie. 
wWie vor. 
wie vor. 
Die berittenen 
Obergrenz= 
In die 
Stellen lfd. 
Nr. 2 und in aufseher 
die von da) sollen bei 
erreichbaren einem 
Stellen. berittenen 
 
	        
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