Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
158 — Nr. 40 — 
Bezeichnung der Stellen 4 Angaben 
7 d die nur im 8 i Anforderungen, die an den *—i 
unmittelbar Wege des Vewerbungen Gesuchen Bewerber gestellt werden, des A Bemerlungen 
mit Militär= Aufrückens sind zu richten sind und Ausbildungs rückens 
anwärtern usw. usw. zu an beizufuͤgen und Ausbildungsgang in höhere 
bbesetzt werden erreichen · tellen 
“ können sind 6 
l 2 3 15 1 5 6 7 8 
Noch: Ministerium der Finanzen. (A. Finanzverwaltung und Hochbauverwaltung.) Unterbeamte. 
21 kommissär 
einstweilen 
verwendet zu 
werden. Be- 
werbungen 
anderer Per- 
sonen um 
diese Stellen 
werden daher 
nicht entgegen- 
genommen. 
Die Inhaber 
dieser Stellen 
können weder 
die Beamten- 
eigenschaft 
noch die etat- 
mäßige An- 
stellung 
erlangen, sie 
erwerben sich 
daher keinen 
Anspruch auf 
Nuhegehalts- 
versorgung. 
25 Güter= und Forst- und s. Vor- Gute Volksschulkenntnisse, im 
Garten- Domänen= bem. 3. brigen s. Vorbem. 1. 
aufseher. direktion. 
W. Magazins= wie vor. wie vor. Die Stellen werden mit für den! In die 
aufseher Dienst vereigenschafteten GrenzStellen 
bei den aufsehern (Ifd. Nr. 14 0) besetzt. unter 
Staats-: (fd. Nr. 27. 
salinen. 
27 Magazins= 
meister. 
28 Bauauf'Ministerium s. Vor- s. Vorbem. 1: Ablegung einer 
seher in der Finanzen. bem. 3. Prüfung im Schreiben, den Grund- 
  
der Hoch- 
bauverwal= 
tung. 
  
  
  
rechnungsarten und einfacheren ban 
technischen Kenntnissen. 
  
 
	        
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