Full text: Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1917. (49)

  
  
  
  
  
Nr. 40 — 159 
Bezeichnung der Stellen — Angaben 
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Noch: Ministerium der Finanzen. 
U. Eisenbahuverwaltung. 
Mittlere Beamte. 
l Nichtetat- Gr. General= j. Ror s. Vorbem. # und . Siellen 
mäßige direktion der bem. 1. Reise für Unterprima einerd. Nr. 2 
Eisenbahn= Badischen deutschen Mittelschule. bie 1. 
gehilfen. Staats- Bewerber müssen normales Sehe, 
eisenbahnen. Farbenunterscheidungs= und Hör- 
vermögen besitzen. 
Während der neunmonatigen 
Lehrzeit werden die Eisenbahn- 
gehilfen örtlichen Dienststellen zur 
Erlernung des Dienstes zugeteilt. 
Späler werden die Gehilfen 
zum Dienste eines Fahrdienst- 
leiters ausgebildet. 
Über die Ansbildungsgegenstände 
werden formlose Prüfungen vor- 
genommen, in denen die Gehilfen 
nachzuweisen haben, daß sie die 
Dienstkenntnisse und Fertigkeiten 
besitzen, die zur guten Dienstbe- 
sorgung erforderlich sind. 
2 Nichtetat- Bestehen der Assistentenprüfung Stellen 
maßige spärestens mit Ablauf des fünften lsd. Nr. 3 
Eisenbahn= Jahres nach der Annahme als und 1. 
assistenten. Gehilfe). 
Elat- Stellen 
mäsiige Ifd. Nr. 1 
Eisenbahn= sowie in die 
sekretäre Stellen von 
  
im Bezirks 
und Orls- 
dienst sowie 
Stations- 
kontrol= 
leure (Vor- 
steher von 
Stations- 
ämtern II). 
Abteilungs= 
leiler bei 
Slations= 
  
  
  
  
Burcau-= 
beamten 
bei der 
Zentral= 
verwaltung 
(General= 
direktion). 
 
	        
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