Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

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Mit  dem  oben  bezeichneten  Zeitpunkte  fallen  auch  die  an  Stelle  solcher
Freifuhren  zu  leistenden  Geldvergütungen  fort.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Berlin,  den  7.  Mai  1883.

(L.  S.)  Wilhelm.

Fürst  v.  Bismarck.  v.  Puttkamer.  Maybach.  Lucius.  Friedberg.
v.  Goßler.  v.  Scholz.  Gr.  v.  Hatzfeldt.  Bronsart  v.  Schellendorff.

(Nr.  8939.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  25.  Juni  1883,  betreffend  die  Auflösung  der  Königl.
Eisenbahnbau-Kommission  in  Berlin.

A##  den  Bericht  vom  20.  Juni  d.  J.  will  Ich  genehmigen,  daß  die  mit  der
Abwickelung  der  Bauangelegenheiten  der  Berliner  Stadtbahn  betraute,  der  Eisenbahndirektion
  zu  Berlin  unterstellte  Eisenbahnbau-Kommission  in  Berlin  am
15.  Juli  d.  J.  aufgelöst  wird.

Dieser  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz-Sammlung  zu  veröffentlichen.

Bad  Ems,  den  25.  Juni  1883.
Wilhelm.

Für  den  Minister  der  öffentlichen
Arbeiten:

Friedberg.
An  den  Minister  der  öffentlichen  Arbeiten.