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Mit dem oben bezeichneten Zeitpunkte fallen auch die an Stelle solcher
Freifuhren zu leistenden Geldvergütungen fort.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 7. Mai 1883.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck. v. Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg.
v. Goßler. v. Scholz. Gr. v. Hatzfeldt. Bronsart v. Schellendorff.
(Nr. 8939.) Allerhöchster Erlaß vom 25. Juni 1883, betreffend die Auflösung der Königl.
Eisenbahnbau-Kommission in Berlin.
A## den Bericht vom 20. Juni d. J. will Ich genehmigen, daß die mit der
Abwickelung der Bauangelegenheiten der Berliner Stadtbahn betraute, der Eisenbahndirektion
zu Berlin unterstellte Eisenbahnbau-Kommission in Berlin am
15. Juli d. J. aufgelöst wird.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Bad Ems, den 25. Juni 1883.
Wilhelm.
Für den Minister der öffentlichen
Arbeiten:
Friedberg.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.