Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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betreffend — ergangenen Anordnungen, deren genaue Handhabung den hervorgetretenen Miß- 
ständen entgegen zu wirken geeignet erscheint. 
5) Der Antrag des Landrathes auf Erwirkung freier Eisenbahnfahrt oder wenigstens einer 
Transportkostenermäßigung für das zur diesjährigen Kreisthierbeschau in Bamberg bestimmte Vieh 
mit Begleitung hat durch die Entschließungen Unseres Stceatsministeriums des Innern, Ab- 
theilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel, vom 29. Januar ds. Is. und vom 5. 
vorigen Monates die nähere Würdigung und Bescheidung erfahren. 
6) Auf den Antrag des Landrathes wegen Erbauung einer Eisenbahn von Bayreuth 
nach Forchheim und durch den Aischgrund nach Rothenburg aT. erwidern Wir, daß diesem 
Projecte bieher deßhalb nicht näher getreten werden konnte, weil das der Eisenbahnbauverwal- 
tung zur Verfügung stehende Personal in den letzten zwei Jahren durch den Bau gesetzlich 
bereits festgestellter und beziehungsweise durch die Projectirung der bei der weiteren Ausdeh- 
nung des Staatseisenbahnnetzes zunächst in Betracht zu ziehenden Linien vollständig in Anspruch 
genommen war. 
7) In Bezug auf den wiederholt gestellten Antrag auf die Vervollständigung der Eisen- 
bahnen iu Oberfranken verweisen Wir auf die an den Landtag gelangte Regierungsvorlage im 
Betreffa# der Ausdehnung und Vervollständigung der Staatseisenbahnen. 
8) Dem wiederholten Antrage wegen tarfreier Beförderung von Personen, welche An- 
stalten und Institute für Augenkranke, Blinde, Taubstumme, Krüppelhafte u. dergl. benützen 
und ihrer Begleitung, vermögen Wir nicht stattzugeben. Abgesehen von den Consequenzen, 
welche ein diesbezügliches Zugeständniß nothwendig herbeiführen müßte, ist Veranlassung ge- 
geben, jede die Rente der Staatseisenbahn beeinträchtigende Maßnahme ferne zu halten. 
Indem Wir dem Landrathe von Oberfranken gegenwärtigen Abschied ertheilen, verbinden 
Wir hiemit die neuerliche Anerkennung seines gedeihlichen Wirkens für die Interessen des von 
ihm vertretenen Kreises und versichern denselben Unserer Königlichen Huld und Gnade. 
München, den 17. April 1874. 
Lud wig. 
Dr. v. Latz. v. Pfeufer. Verr. 
Auf Königlich Allerhöchsten Befehl: 
der Generalsecretär, 
Ministerialrath Graf v. Hundt.
	        
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