Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1874. (1)

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8) Dem Beschlusse des Landrathes wegen Erhöhung des Zuschusses zur Eirgenz der 
isolirten Lateinschule in Haßfurt ertheilen Wir Unsere Genehmigung und haben den Zuschuß 
in dem erhöhten Betrage in das Kreis-Ausgaben Budget aufnehmen lassen. 
9) Dem Beschlusse des Landrathes wegen Betheiligung der Lehrer isolirter Lateinschulen 
und ihrer Relicten an dem zur Zeit für die Lehrer der technischen Schulen bestimmten 
Kreispensionsfonde vermögen Wir Unsere Genehmigung nur unter der Voraussetzung zu 
ertheilen, daß der Landrath an der beigefügten Bedingung der nachträglichen Einhebung der 
Anstellungs= und Besoldungsmehrungstaxen, sowie der normamäßigen Wittwen= und Waisen- 
fonds-Beitröge dieser Lehrer von der Zelt ihrer Anstellung an gerechnet für den Kreispen- 
sionsfond nicht festhält. 
Wir beauftragen deßhalb Unsere Kreisreglerung, Kammer des Innern, dem Landrathe 
bei seinem nächsten Zusammentritte in dieser Beziehung wiederholte Vorlage zu machen. 
10) Den Beschlüssen des Landrathes, für die Kreisgewerbschule zu Würzburg einen 
Betrag von 23,426 fl. 49 kr., für die Gewerbschule zu Kitzingen einen Zuschuß von 4762 fl. 
20 kr. und für den Pensions= und Unterstützungsfond der Lehrer an Gewerb= und Land- 
wirthschafts-Schulen und der Relicten dieser Lehrer einen Zuschuß von 2310 15 kr. für 
das Jahr 1874 zu bewilligen, haben Wir Unsere Genehmigung ertheilt, und die genannten 
Summen in das Kreisbudget einstellen lassen. 
11) Dem Beschlusse des Landrathes, wornach dem Kreis-Wiesenbaumeister Johann Röder 
nach Maßgabe des mit demselben abgeschlossenen Dienstvertrages unter sofortiger Gewährung 
des Definitioums ein nach Quinquennien sich erhöhender Jahresgehalt von 1000 fl. mit 
Zusicherung von Pensionsansprüchen nach Analogie der Staatsdienstpragmatik auf Rechnung 
der Kreisfonds für Cultur bewilligt worden ist, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
12) Den vom Landrathe in seiner Sitzung vom 19. November 1873 bei der Berathung 
über die Verhältnisse der Kreis-Irrenanstalt Werneck gefaßten Beschlüssen haben Wir Unsere 
Genehmigung bereits ertheilt. 
Ebenso hat der Beschluß des Landrathes hinsichtlich der Erwerbung einer Grundfläche 
für die Kreis-Entbindungsanstalt in Würzburg Unsere Genehmigung bereits erhalten. 
13) Bezüglich des Antrags des Landrathes, die Verwaltung der Kreisanstalt für Unheil- 
bare und der Kreis-Entbindungsanstalt in Würzburg der Wohlthätigkeits-Stiftungs-Administration 
daselbst zu übertragen, sind von Unserem Staatsministerium des Innern die veranlaßten
	        
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