Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

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Wohnort verändert und ist dessen neuer Aufenthaltsort oder Wohnort bekannt, 
so wird die Sendung demselben sofort dahin nachgesendet, wenn entweder der 
Absender selbst solches ausdrücklich verlangt oder der Adressat die desfallsige 
Bestimmung schriftlich getroffen hat und zugleich hinreichende Sicherheit für Ent- 
richtung des Porto und der Auslagen bietet. 
II. Ist eine solche Bestimmung von Seite des Absenders oder des Adrefsaten 
nicht getroffen oder in Ansehung der Portoentrichtung, auch wenn die Nachsendung 
verlangt wird, die erforderliche Sicherheit nicht gegeben, so wird dem Adressaten 
vorerst nur von dem Vorliegen einer Sendung amtlich und portofrei Kenntniß 
gegeben und in letzterem Falle die Nachsendung von Fahrpoststücken jeder Art, 
also auch der postlagernden Sendungen, erst dann vollzogen, wenn die auf die Sendung 
bereits erwachsenen Porti und Auslagen berichtigt worden sind. 
III Für die Nachsendung werden — mit Ausschluß der Postvorschußge- 
bühr — dieselben Taren wie für eine neue Ausgabe vom ursprünglichen bis 
zum neuen Bestimmungsorte der Sendung berechnet. 
C. 94. 
Pe tr Werden Fahrpostsendungen an eine Postanstalt zur Weiterbeförderung oder 
posisendungen. Zustellung abressirt, so kommen für solche Sendungen die Bestimmungen des 
K. 36 gleichmäßig zur Anwendung. 
g. 96. 
Unbestellbare I Fahrpostsendungen, deren Adressaten am Bestimmungsorte nicht ermittelt 
Fnndun werden können, oder deren Annahme von dem Adressaten verweigert wird, oder 
#3 welche sonst nach den vorhergehenden Bestimmungen an ihre Adresse nicht abge- 
Gegenstände. geben oder nachgesendet werden können, werden auf Kosten des Absenders d. h. 
unter Berechnung der gleichen Taxe wie für die Hinsendung an die Aufgabepost 
zurückgesendet. 
II Der Grund der Unbestellbarkeit ist auch auf dem Coupon der Begleit- 
adresse anzugeben. 
III Bevor jedoch eine Sendung mit Begleitadresse deßhalb als unbestellbar 
angesehen wird, weil mehrere dem Adressaten gleichbenannte Personen im Orte 
sich befinden, und weil der wirkliche Adressat mit Sicherheit nicht zu unterschelden
	        
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