Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1876 (3)

M 26b. 377 
Anlage O. 
Abrechnung 
über die von der Gemeinde 
k. Bezirksamts 
durch die Aufschlag-Einnehmerei 
pro 18 
bezogenen Hundezeichen. 
J. 
Mit Schreiben vom . . wurden Stück Hundezeichen 
&.. bis MM. gaugesendet. 
II. 
Hievon wurden verwendet Stück, welche bei der Anmeldung der Hunde 
und bei der Gebührenentrichtung abge- 
geben wurden. , 
Stück für verlorne Hundezeichen gegen Be- 
zahlung von 50 Pf. per Stück. 
  
in Summa Sütück. 
III. 
Nach Abzug der verwendeten Zeichen verbleiben unverwendtt Stück, welche an- 
mit gegen Empfangsbestätigung zurückgesendet werden. 
f. den .18.. 
(Fertigung der Ortspolizeibehörde). 
(Amtesiegel). 
60“
	        
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